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Dr. Bernh. u. Ingrid Schulze Langenhorst
Donnerstag, 24. November 2022 09:43





Stellungnahme Offenlegung
Dr. Bernhard Schulze Langenhorst, Lerchenhain 78, 48301 Nottuln
Tel./Fax: 02502-1287 oder 0171-4110120 , Mail: bschulzel@web.de
________________________________________________________________
Gemeinde Nottuln
Bürgermeister Herr Dr. Dietmar Thönnes
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“
Sehr geehrter Herr Dr. Thönnes,
neben meiner getrennten Stellungnahme als Bürgerinitiative veranlasst mich der Artikel vom 19.11.2022 „Wieder enttäuschende Resonanz auf das Angebot „Politik vor Ort“ in den Westfälischen Nachrichten zu einer Stellungnahme zur aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 135. Zum dritten Mal luden der Bürgermeister und Ratspolitiker zum Gespräch, „aber die Nottulner zeigen ihnen die kalte Schulter.“ Zum „Warum“ gibt es „Fragen über Fragen, auf die es keine sicheren Antworten gab.“
Gerne möchte ich eine Antwort versuchen, die sich für mich auch als Vertreter der BI „Südlich Lerchenhain“ aus zahlreichen Gesprächen mit den Bürgern in den letzten 10 Jahren auftut:
Politikverdrossenheit.
Diese spüre ich extrem stark in Nottuln und möchte ich am Beispiel der Baugebietsentwicklung „Südlich Lerchenhain“ einmal darstellen:
Dass die Politik entgegen ihren vor Jahren selbst gestellten Forderungen und der Bedenken aus der Bevölkerung sich mehrheitlich am 10.09.2022 für das Projekt ausspricht, widerspricht ihren eigenen Positionen seit 2013. Hier werden die Unglaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit der CDU, SPD, FDP und Grünen mehr als deutlich. Politikverdrossenheit bei den Bürgern ist das Ergebnis. Ein „Eiertanz“, der sich offensichtlich von Anfang an nur die UWG und die heutige Klimaliste widersetzen und ihren Prinzipien treu bleiben. Nur diese haben seit Projektbeginn eine klare und eindeutige (ablehnende) Position, während CDU, SPD, FDP und Grüne gegen ihr eigenes Wahlprogramm verstoßen. Mit Glaubwürdigkeit und Vertrauen hat das nichts zu tun.
Gerne stelle ich die politischen Positionen der Parteien 2013/2014 zu Beginn des Projekts Baugebiet „Südlich Lerchenhain“ sowie zum Zeitpunkt der Kommunalwahlen 2015 im Vergleich zum Offenlegungszeitpunkt 2022 dar. Sehr befremdlich ist es, dass die alten Ratsbeschlüsse vom 17.12.2014 unter den heutigen vollständig anderen Rahmenbedingungen nicht erneut diskutiert worden sind, sondern Beiträge der Bürger in der Betriebsausschusssitzung vom Vorsitzenden abgewürgt und nicht angehört wurden. In diesem Fall wäre eine Bürgerversammlung mit Einladung durch die Gemeinde sicherlich eine erfolgreiche Alternative zum Angebot „Politik vor Ort“ gewesen? Warum nutzt die Gemeinde nicht diese Möglichkeit der Kommunikation mit den Bürgern zu einem fest gelegten Thema, wie es in den Nachbargemeinden, z.B. Senden und Havixbeck, bei Baugebietsentwicklungen erfolgreich praktiziert wird?
Positionen der Politik 2013/2014
1.) CDU
Wahlprogramm
"Wir ermöglichen jungen Familien den Bau eines Eigenheims im Ortsteil Ihrer Wahl. Wir optimieren unsere Verkehrsinfrastruktur mit Augenmaß...Deshalb wollen wir die Verkehrs- und Wirtschaftswege in unserer Gemeinde auf der Basis einer Prioritätenplanung nachhaltig erhalten und diese den Bedürfnissen der Anwohner und sich ändernden Verkehrsflüssen durch bestehende und neue Baugebiete anpassen."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsherr Rulle sieht in dem Bebauungsplan "Südlich Lerchenhain" Kritikpunkte bei der Verkehrsführung und beim Landschaftsschutz. Weiterhin sei die Frage zu beantworten, ob das Baugebiet städtebaulich notwendig sei. Ebenso müsse eine Entlastungsstraße bei der Planung vorgesehen werden. Das Baugebiet solle unter Berücksichtigung aller Kritikpunkte sicher auf den Weg gebracht werden, da die Realisierung anderer Baugebiete noch viel Zeit brauche.
Ratsherr Lunau befürchtet für Nottuln einen Bevölkerungsschwund, wenn man sich nicht den Bedürfnissen junger Leute stelle. Das Ziel sei eine prosperierende Gemeinde. Insofern sei ein attraktives Baugebiet notwendig.
Ratsherr Rulle möchte den Antrag von Ratsherrn Dr. Geuking um eine Erschließungsstraße erweitern."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Herr Rulle äußert große Bedenken insbesondere im Hinblick auf die Kanalisation, die seiner Ansicht nach schon für das bestehende Wohngebiet Lerchenhain nicht ausreichend dimensioniert ist."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.201
"Ratsherr Rulle macht deutlich, dass für eine Realisierung des Baugebietes noch viele Fragen zu beantworten sind, wie z.B. die Verkehrssituation, das Entwässerungsthema und der Naturschutz. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag mehrheitlich zustimmen."
Wahlsager
"Kurzfristig kann die große Nachfrage an Baugrundstücken nur südlich vom Lerchenhain realisiert werden. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Probleme Verkehr, Kanalisation und Artenschutz gelöst werden können. Deshalb sind Untersuchungen auf den Weg gebracht worden. Steht am Ende, dass die Probleme nicht gelöst werden können, ist die Planung einzustellen. Zukünftige Baugebiete gehören nicht mehr in den Süden. Die Probleme rund um Starkregenereignisse müssen in jedem Fall gelöst werden."
2.) SPD
Wahlprogramm
"Deswegen setzen wir auch auf neue, am Bedarf orientierte Baugebiete in allen Ortsteilen....Dabei gilt es nicht vorrangig, neue Flächen als Baugebiete zu erschließen, sondern vorhandene Wohnbebauung zu verdichten."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsfrau Vender sieht den Wohnungsbedarf. Jedoch müssen alle Bedenken im Bebauungsplanverfahren geprüft werden."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Frau Vender stellt für die Mehrheit der SPD-Fraktion dar, dass dem Bedarf für ein neues Baugebiet zugestimmt wird. Die bestehenden Bedenken müssen im Fachgutachten behandelt werden. Sie schlägt vor, die Anregungen und Bedenken der Bürger besonders zu berücksichtigen.
Frau Bülle-Buchenau stellt für die Minderheit der SPD-Fraktion dar, dass sie gegen eine weitere Bebauung im Süden ist. Der Bedarf sollte eher in Nottuln-Nord befriedigt werden."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
"Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag mehrheitlich zu."
Wahlsager
"Die SPD unterstützt die Überlegungen der Gemeinde, die Nachfrage nach Baugrundstücken in Nottuln zu realisieren. Dabei ist die Möglichkeit der Nachverdichtung zu prüfen. Kurz- und langfristige Lösungen sind unter Beachtung der Umwelt- und Verkehrsfragen zu entwickeln. Die Entwicklung aller Ortsteile ist dabei zu berücksichtigen."
3.) FDP
Wahlprogramm
"Die FDP befürwortet die Schaffung neuer Baugebiete."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsherr Dr. Geuking sieht den Wohnbedarf und befürwortet das Baugebiet, wobei die Bedenken hinsichtlich Artenschutz, Verkehrssituation und Kanalisation geklärt werden müssen. Ratsherr Dr. Geuking stellt den Antrag, die Entscheidung für den Aufstellungsbeschluss zu vertagen, da zunächst alle Bedenken geklärt werden müssten."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Herr Dr. Geuking spricht sich für die Weiterentwicklung der Planungen aus, der Bedarf für ein neues Baugebiet ist aus seiner Sicht da. Fragen des Artenschutzes, der Entwässerung und der Verkehrsanbindung müssen im weiteren Verfahren geklärt werden."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
"Die FDP-Fraktion sieht die Notwendigkeit für ein neues Baugebiet."
Wahlsager
"Sofern alle Bedenken der Anwohner ausgeräumt werden können."
4.) Bündnis 90/Die Grünen
Wahlprogramm
"Noch immer wird Ortsentwicklung auf die Ausweisung von Baugebieten und den Neubau von Infrastruktur verkürzt, stehen die Zeichen auf Expansion, statt auf die schwindenden Ressourcen und die demographische Entwicklung zu reagieren. Wir stehen für eine neue Verkehrspolitik."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
Ratsherr Peter-Dosch weist auf eine falsche Siedlungsentwicklung, verbunden mit vielen Risiken, hin. Aus diesem Grunde erfolge keine Zustimmung."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
Herr Peter-Dorsch spricht sich gegen das geplante Baugebiet "Südlich Lerchenhain" aus. Aus seiner Sicht besteht kein echter Bedarf, zudem ist die Fraktion gegen die weitere Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen im geplanten Umfang."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
"Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen lehnt den weiteren Planungsprozess für das Baugebiet ab."
Wahlsager
"Ein neues Baugebiet zum jetzigen Zeitpunkt an dieser Stelle lehnen wir ab!"
5.) UBG
Wahlprogramm
"Wir fordern, dass Rat und Verwaltung sich intensiv damit auseinandersetzen, wie man die Belastung der Anwohner an einigen Straßen im Nottulner Süden und Westen mindern kann: zum Beispiel Oberstockumer Weg, Steinstraße. Die UBG lehnt daher eine weitere Bebauung im Süden Nottulns (Südlich Lerchenhain) ab."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsherr Hübner erkärt, dass zunächst eine Straßenanbindung erforderlich sei. Eine Zustimmung erfolge nicht, da es noch großen Klärungsbedarf gebe."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Herr van Stein spricht sich deutlich gegen eine weitere bauliche Entwicklung im Süden Nottulns aus, insbesondere aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastung. die aus seiner Sicht nur mit dem Neubau einer Entlastungsstraße zu bewältigen wäre."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
Ratsherr Hauk-Zumbülte lehnt das neue Baugebiet wegen der Verkehrsproblematik ab."
Positionen der Politik 2015
1.) CDU
" Man sei grundsätzlich für das Baugebiet. ….Voraussetzung ist, dass die bestehenden Probleme Verkehr, Kanalisation und Artenschutz gelöst werden können. Steht am Ende, dass die Probleme nicht gelöst werden können, ist die Planung einzustellen. Zukünftige Baugebiete gehören nicht mehr in den Süden. ……Auch die CDU sehe bei der Verkehrssituation erhebliche Probleme. Deshalb sei es zwingend notwendig, von Anfang an eine Entlastungsstraße mit einzuplanen. Ohne diese Straße mache das Baugebiet keinen Sinn. ... Wir optimieren unsere Verkehrsinfrastruktur mit Augenmaß."
2.) UBG
"Für die UWG sei nicht klar, ob ein Bedarf an Bauland wirklich vorhanden sei. ……Wir fordern, dass Rat und Verwaltung sich intensiv damit auseinandersetzen, wie man die Belastung der Anwohner an einigen Straßen im Nottulner Süden mindern kann. …..Die UBG lehnt daher eine weitere Bebauung im Süden Nottulns ab.... Man sehe den Bedarf, plädiere aber für eine bauliche Entwicklung im Norden, weil dort weniger Verkehrsprobleme zu erwarten seien."
3.) Bündnis 90/Die Grünen
"Eine falsche Entwicklung am falschen Ort. Eine Siedlungsentwicklung im Süden angesichts der genannten Probleme sei falsch. …. Noch immer wird Ortsentwicklung auf die Ausweitung von Baugebieten und den Neubau von Infrastrukturen verkürzt, statt auf die schwindenden Ressourcen und die demographische Entwicklung zu reagieren. …. Wir stehen für eine neue Verkehrspolitik. …. .Die Grünen lehnen das Baugebiet aus grundsätzlichen Erwägungen ab.“
4.) SPD
"Wir werden nicht versuchen, den Bebauungsplan auf Biegen und Brechen zu realisieren. .... Deshalb setzen wir auch auf neue, am Bedarf orientierte Baugebiete in allen Ortsteilen.... Man sei für ein Baugebiet, wolle aber prüfen lassen, ob es an der geplanten Stelle möglich ist. ……Kurz- und langfristige Lösungen sind unter Beachtung der Umwelt- und Verkehrsfragen zu entwickeln."
5.) FDP
"Die FDP befürwortet die Schaffung neuer Baugebiete, sofern alle Bedenken der Anwohner ausgeräumt werden können."
Positionen der Politik 2022 in der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 19.09.2022 und der Sitzung des Rates am 27.09.2022
1.) CDU
„Der Nachholbedarf an Wohnungen sei in Nottuln groß, bekräftig Ratsherr Rulle. Zudem bemängelt er die lange Dauer der B-Plan-Verfahren. Herr Rulle betont, dass 8 Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren zum Abschluss gebracht werden sollte. “
2.) UWG
„Ratsherr Van de Vyle unterstreicht den Wohnraumbedarf in der Gemeinde und verweist auf die finanziellen Dinge, die im Auge behalten seien. Die UBG bemängelt die Bemessungsgrundlage, dass pro Haus mit lediglich einem PKW gerechnet werde; dieses würde nicht der Wirklichkeit entsprechen. Die UBG verdeutlicht außerdem, dass die PKW-Belastungen durch das Vorhaben zunehmen würden. Weiterführend trägt die UBG vor, dass vom Ausschuss Planen und Bauen bei neuen Baugebieten eine zwingende Umgehungsstraße bereits beraten wurde. Die UBG bemängelt die ungenügenden Planungen hinsichtlich des Klimaschutzes sowie die Kanalisationsplanungen; diesbezüglich hebt die UBG die Belästigung durch das regelmäßig überlaufende Regenüberlaufbecken hervor.“
3.) Bündnis90/Die Grünen
Ratsfrau Dr. Diekmann bewertet das Projekt nicht als den großen Wurf des 21. Jahrhunderts. Gleichwohl müsse der Offenlagebeschluss herbeigeführt werden. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen betont, dass bezahlbarer Wohnraum für Nottuln dringend notwendig sei und gleichzeitig nie konfliktfrei ablaufen werde. Ergänzend stellt die Fraktion klar, dass es kein Recht auf Ortsrandlage oder Außenbereich für Grundstückseigentümer:innen gebe. Die Fraktion verdeutlicht, dass manche Widerstände ausgehalten werden müssen und gleichzeitig Probleme wie die Entwässerung angegangen werden sowie gelöst werden müssen; die Entwässerung beträfe jedoch nicht allein dieses Baugebiet. Die Fraktion begrüßt den Offenlagebeschluss.“
4.) SPD
Bei Baugebieten müsse darauf geachtet werden, nicht in ein finanzielles Fiasko zu laufen, so Ratsherr Danziger. Solche Vorhaben sollten mit Partnern gemeinsam erfolgen. Die SPD begrüßt den Geschosswohnungsbau und die Darstellung der unterschiedlich möglichen Bauformen. Hinsichtlich des Klimaschutzes stellt die SPD klar, dass dies individuelle Entscheidungen seien und die Aufgabe des Ausschusses Planen und Bauen sei es Planungsrecht zu schaffen; letzteres werde mit dem Offenlagebeschluss auf den Weg gebracht. “
6.) FDP
„Ratsherr Walter hebt den Zeitaufwand von acht Jahren hervor, die bereits in dieses Projekt geflossen sind. Intensive Prüfungen seien gelaufen. Demzufolge müsse das Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Die FDP führt aus, dass die Planungen viele Thematiken berücksichtigen und ist erfreut darüber, dass an der Dülmener Straße auch Mehrparteienhäuser entstehen können. Weiterführend stellt die FDP klar, dass die Verkehrsbelastung, insbesondere des Durchgangsverkehrs, klärungsbedürftig sei und diese Diskussion im Rahmen der Offenlage zu führen sein wird.“
5.) Klimaliste
„Ratsherr Hofacker lehnt das Konzept „Einfamilienhaus“ ab. Ein Weitermachen könne so nicht erfolgen, da landwirtschaftliche Fläche versiegelt werde. Zugleich entstehe ein zu hohes Verkehrsaufkommen und der C02-Verbrauch sei zu viel.“
Verloren gegangenes Vertrauen in die Gemeindeverwaltung
Position der Bürgermeisterin Frau Mahnke in 2015:
- "Bzgl. der Baugebiete und Verkehrsführung habe ich rein persönlich zurzeit das Gefühl, dass es wesentlich verträgliche Lösungen gibt. …. Für mich steht fest, dass auch Nottuln noch wachsen wird und dazu gehört auch die Ausweisung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Baugebiete, dies muss aber verträglich für die dort bereits jetzt lebenden Anwohner geschehen. Also kein Baugebiet ohne Verkehrskonzept." (01.09.2015)
- " Für ein Modell "Jung kauft Alt" in Nottuln zeige ich Sympathie."
Position des Bürgermeisters Herr Dietmar Thönnes in 2022:
Die Positionierung des Bürgermeisters zu dem geplanten Baugebiet ist nicht erkennbar.
Netzschlusslösung
Durch den rechtskräftigen Umgehungsstraßen-Kopplungsbeschluss des Rates vom 04.11.1997 und der Bekräftigung am 25.01.2013 Ist die Gemeinde verpflichtet, die beschlossene Netzschlusslösung umzusetzen. Passiert ist seitdem nichts. Der Beschluss wird mit der aktuellen Offenlegung rechtswidrig ignoriert.
Verkehrsberuhigung in Nottuln-Süd
Vorlage Nr. 217/2017: „In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 10.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, als Grundlage für die Beratungen zum weiteren Umgang mit der Verkehrssituation im Bereiche Lerchenhain, Nottuln Süd, Bodelschwinghstraße eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen (VL 066/2017). Als etwas ungewöhnliches Format hatte die Verwaltung die Durchführung eines Planungsspazierganges mit anschließender schriftlicher Befragung vorgeschlagen (und durchgeführt).
Ergebnisse und Maßnahmen: keine – sondern seit 2017 passierte nichts.
Fazit
Nur an diesen Beispielen werden die Widersprüche und Unzuverlässigkeit der politischen Entscheidungsträger und das Misstrauen in die Verwaltung mehr als deutlich. Politikverdrossenheit gepaart mit Unglaubwürdigkeit äußert sich dann so, dass die Bürger resignieren und einer angebotenen Diskussion als „Politik vor Ort“ leider fernbleiben.
Ich bitte dieses Schreiben als Eingang zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
………………………………………………………
Dr. Bernhard Schulze Langenhorst
Tel./Fax: 02502-1287 oder 0171-4110120 , Mail: bschulzel@web.de
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Gemeinde Nottuln
Bürgermeister Herr Dr. Dietmar Thönnes
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 135 „Südlich Lerchenhain“
Sehr geehrter Herr Dr. Thönnes,
neben meiner getrennten Stellungnahme als Bürgerinitiative veranlasst mich der Artikel vom 19.11.2022 „Wieder enttäuschende Resonanz auf das Angebot „Politik vor Ort“ in den Westfälischen Nachrichten zu einer Stellungnahme zur aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 135. Zum dritten Mal luden der Bürgermeister und Ratspolitiker zum Gespräch, „aber die Nottulner zeigen ihnen die kalte Schulter.“ Zum „Warum“ gibt es „Fragen über Fragen, auf die es keine sicheren Antworten gab.“
Gerne möchte ich eine Antwort versuchen, die sich für mich auch als Vertreter der BI „Südlich Lerchenhain“ aus zahlreichen Gesprächen mit den Bürgern in den letzten 10 Jahren auftut:
Politikverdrossenheit.
Diese spüre ich extrem stark in Nottuln und möchte ich am Beispiel der Baugebietsentwicklung „Südlich Lerchenhain“ einmal darstellen:
Dass die Politik entgegen ihren vor Jahren selbst gestellten Forderungen und der Bedenken aus der Bevölkerung sich mehrheitlich am 10.09.2022 für das Projekt ausspricht, widerspricht ihren eigenen Positionen seit 2013. Hier werden die Unglaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit der CDU, SPD, FDP und Grünen mehr als deutlich. Politikverdrossenheit bei den Bürgern ist das Ergebnis. Ein „Eiertanz“, der sich offensichtlich von Anfang an nur die UWG und die heutige Klimaliste widersetzen und ihren Prinzipien treu bleiben. Nur diese haben seit Projektbeginn eine klare und eindeutige (ablehnende) Position, während CDU, SPD, FDP und Grüne gegen ihr eigenes Wahlprogramm verstoßen. Mit Glaubwürdigkeit und Vertrauen hat das nichts zu tun.
Gerne stelle ich die politischen Positionen der Parteien 2013/2014 zu Beginn des Projekts Baugebiet „Südlich Lerchenhain“ sowie zum Zeitpunkt der Kommunalwahlen 2015 im Vergleich zum Offenlegungszeitpunkt 2022 dar. Sehr befremdlich ist es, dass die alten Ratsbeschlüsse vom 17.12.2014 unter den heutigen vollständig anderen Rahmenbedingungen nicht erneut diskutiert worden sind, sondern Beiträge der Bürger in der Betriebsausschusssitzung vom Vorsitzenden abgewürgt und nicht angehört wurden. In diesem Fall wäre eine Bürgerversammlung mit Einladung durch die Gemeinde sicherlich eine erfolgreiche Alternative zum Angebot „Politik vor Ort“ gewesen? Warum nutzt die Gemeinde nicht diese Möglichkeit der Kommunikation mit den Bürgern zu einem fest gelegten Thema, wie es in den Nachbargemeinden, z.B. Senden und Havixbeck, bei Baugebietsentwicklungen erfolgreich praktiziert wird?
Positionen der Politik 2013/2014
1.) CDU
Wahlprogramm
"Wir ermöglichen jungen Familien den Bau eines Eigenheims im Ortsteil Ihrer Wahl. Wir optimieren unsere Verkehrsinfrastruktur mit Augenmaß...Deshalb wollen wir die Verkehrs- und Wirtschaftswege in unserer Gemeinde auf der Basis einer Prioritätenplanung nachhaltig erhalten und diese den Bedürfnissen der Anwohner und sich ändernden Verkehrsflüssen durch bestehende und neue Baugebiete anpassen."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsherr Rulle sieht in dem Bebauungsplan "Südlich Lerchenhain" Kritikpunkte bei der Verkehrsführung und beim Landschaftsschutz. Weiterhin sei die Frage zu beantworten, ob das Baugebiet städtebaulich notwendig sei. Ebenso müsse eine Entlastungsstraße bei der Planung vorgesehen werden. Das Baugebiet solle unter Berücksichtigung aller Kritikpunkte sicher auf den Weg gebracht werden, da die Realisierung anderer Baugebiete noch viel Zeit brauche.
Ratsherr Lunau befürchtet für Nottuln einen Bevölkerungsschwund, wenn man sich nicht den Bedürfnissen junger Leute stelle. Das Ziel sei eine prosperierende Gemeinde. Insofern sei ein attraktives Baugebiet notwendig.
Ratsherr Rulle möchte den Antrag von Ratsherrn Dr. Geuking um eine Erschließungsstraße erweitern."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Herr Rulle äußert große Bedenken insbesondere im Hinblick auf die Kanalisation, die seiner Ansicht nach schon für das bestehende Wohngebiet Lerchenhain nicht ausreichend dimensioniert ist."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.201
"Ratsherr Rulle macht deutlich, dass für eine Realisierung des Baugebietes noch viele Fragen zu beantworten sind, wie z.B. die Verkehrssituation, das Entwässerungsthema und der Naturschutz. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag mehrheitlich zustimmen."
Wahlsager
"Kurzfristig kann die große Nachfrage an Baugrundstücken nur südlich vom Lerchenhain realisiert werden. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Probleme Verkehr, Kanalisation und Artenschutz gelöst werden können. Deshalb sind Untersuchungen auf den Weg gebracht worden. Steht am Ende, dass die Probleme nicht gelöst werden können, ist die Planung einzustellen. Zukünftige Baugebiete gehören nicht mehr in den Süden. Die Probleme rund um Starkregenereignisse müssen in jedem Fall gelöst werden."
2.) SPD
Wahlprogramm
"Deswegen setzen wir auch auf neue, am Bedarf orientierte Baugebiete in allen Ortsteilen....Dabei gilt es nicht vorrangig, neue Flächen als Baugebiete zu erschließen, sondern vorhandene Wohnbebauung zu verdichten."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsfrau Vender sieht den Wohnungsbedarf. Jedoch müssen alle Bedenken im Bebauungsplanverfahren geprüft werden."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Frau Vender stellt für die Mehrheit der SPD-Fraktion dar, dass dem Bedarf für ein neues Baugebiet zugestimmt wird. Die bestehenden Bedenken müssen im Fachgutachten behandelt werden. Sie schlägt vor, die Anregungen und Bedenken der Bürger besonders zu berücksichtigen.
Frau Bülle-Buchenau stellt für die Minderheit der SPD-Fraktion dar, dass sie gegen eine weitere Bebauung im Süden ist. Der Bedarf sollte eher in Nottuln-Nord befriedigt werden."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
"Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag mehrheitlich zu."
Wahlsager
"Die SPD unterstützt die Überlegungen der Gemeinde, die Nachfrage nach Baugrundstücken in Nottuln zu realisieren. Dabei ist die Möglichkeit der Nachverdichtung zu prüfen. Kurz- und langfristige Lösungen sind unter Beachtung der Umwelt- und Verkehrsfragen zu entwickeln. Die Entwicklung aller Ortsteile ist dabei zu berücksichtigen."
3.) FDP
Wahlprogramm
"Die FDP befürwortet die Schaffung neuer Baugebiete."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsherr Dr. Geuking sieht den Wohnbedarf und befürwortet das Baugebiet, wobei die Bedenken hinsichtlich Artenschutz, Verkehrssituation und Kanalisation geklärt werden müssen. Ratsherr Dr. Geuking stellt den Antrag, die Entscheidung für den Aufstellungsbeschluss zu vertagen, da zunächst alle Bedenken geklärt werden müssten."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Herr Dr. Geuking spricht sich für die Weiterentwicklung der Planungen aus, der Bedarf für ein neues Baugebiet ist aus seiner Sicht da. Fragen des Artenschutzes, der Entwässerung und der Verkehrsanbindung müssen im weiteren Verfahren geklärt werden."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
"Die FDP-Fraktion sieht die Notwendigkeit für ein neues Baugebiet."
Wahlsager
"Sofern alle Bedenken der Anwohner ausgeräumt werden können."
4.) Bündnis 90/Die Grünen
Wahlprogramm
"Noch immer wird Ortsentwicklung auf die Ausweisung von Baugebieten und den Neubau von Infrastruktur verkürzt, stehen die Zeichen auf Expansion, statt auf die schwindenden Ressourcen und die demographische Entwicklung zu reagieren. Wir stehen für eine neue Verkehrspolitik."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
Ratsherr Peter-Dosch weist auf eine falsche Siedlungsentwicklung, verbunden mit vielen Risiken, hin. Aus diesem Grunde erfolge keine Zustimmung."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
Herr Peter-Dorsch spricht sich gegen das geplante Baugebiet "Südlich Lerchenhain" aus. Aus seiner Sicht besteht kein echter Bedarf, zudem ist die Fraktion gegen die weitere Inanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen im geplanten Umfang."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
"Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen lehnt den weiteren Planungsprozess für das Baugebiet ab."
Wahlsager
"Ein neues Baugebiet zum jetzigen Zeitpunkt an dieser Stelle lehnen wir ab!"
5.) UBG
Wahlprogramm
"Wir fordern, dass Rat und Verwaltung sich intensiv damit auseinandersetzen, wie man die Belastung der Anwohner an einigen Straßen im Nottulner Süden und Westen mindern kann: zum Beispiel Oberstockumer Weg, Steinstraße. Die UBG lehnt daher eine weitere Bebauung im Süden Nottulns (Südlich Lerchenhain) ab."
Protokoll der Ratssitzung vom 17.12.2013
"Ratsherr Hübner erkärt, dass zunächst eine Straßenanbindung erforderlich sei. Eine Zustimmung erfolge nicht, da es noch großen Klärungsbedarf gebe."
Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.03.2014
"Herr van Stein spricht sich deutlich gegen eine weitere bauliche Entwicklung im Süden Nottulns aus, insbesondere aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastung. die aus seiner Sicht nur mit dem Neubau einer Entlastungsstraße zu bewältigen wäre."
Protokoll der Ratssitzung vom 25.03.2014
Ratsherr Hauk-Zumbülte lehnt das neue Baugebiet wegen der Verkehrsproblematik ab."
Positionen der Politik 2015
1.) CDU
" Man sei grundsätzlich für das Baugebiet. ….Voraussetzung ist, dass die bestehenden Probleme Verkehr, Kanalisation und Artenschutz gelöst werden können. Steht am Ende, dass die Probleme nicht gelöst werden können, ist die Planung einzustellen. Zukünftige Baugebiete gehören nicht mehr in den Süden. ……Auch die CDU sehe bei der Verkehrssituation erhebliche Probleme. Deshalb sei es zwingend notwendig, von Anfang an eine Entlastungsstraße mit einzuplanen. Ohne diese Straße mache das Baugebiet keinen Sinn. ... Wir optimieren unsere Verkehrsinfrastruktur mit Augenmaß."
2.) UBG
"Für die UWG sei nicht klar, ob ein Bedarf an Bauland wirklich vorhanden sei. ……Wir fordern, dass Rat und Verwaltung sich intensiv damit auseinandersetzen, wie man die Belastung der Anwohner an einigen Straßen im Nottulner Süden mindern kann. …..Die UBG lehnt daher eine weitere Bebauung im Süden Nottulns ab.... Man sehe den Bedarf, plädiere aber für eine bauliche Entwicklung im Norden, weil dort weniger Verkehrsprobleme zu erwarten seien."
3.) Bündnis 90/Die Grünen
"Eine falsche Entwicklung am falschen Ort. Eine Siedlungsentwicklung im Süden angesichts der genannten Probleme sei falsch. …. Noch immer wird Ortsentwicklung auf die Ausweitung von Baugebieten und den Neubau von Infrastrukturen verkürzt, statt auf die schwindenden Ressourcen und die demographische Entwicklung zu reagieren. …. Wir stehen für eine neue Verkehrspolitik. …. .Die Grünen lehnen das Baugebiet aus grundsätzlichen Erwägungen ab.“
4.) SPD
"Wir werden nicht versuchen, den Bebauungsplan auf Biegen und Brechen zu realisieren. .... Deshalb setzen wir auch auf neue, am Bedarf orientierte Baugebiete in allen Ortsteilen.... Man sei für ein Baugebiet, wolle aber prüfen lassen, ob es an der geplanten Stelle möglich ist. ……Kurz- und langfristige Lösungen sind unter Beachtung der Umwelt- und Verkehrsfragen zu entwickeln."
5.) FDP
"Die FDP befürwortet die Schaffung neuer Baugebiete, sofern alle Bedenken der Anwohner ausgeräumt werden können."
Positionen der Politik 2022 in der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 19.09.2022 und der Sitzung des Rates am 27.09.2022
1.) CDU
„Der Nachholbedarf an Wohnungen sei in Nottuln groß, bekräftig Ratsherr Rulle. Zudem bemängelt er die lange Dauer der B-Plan-Verfahren. Herr Rulle betont, dass 8 Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren zum Abschluss gebracht werden sollte. “
2.) UWG
„Ratsherr Van de Vyle unterstreicht den Wohnraumbedarf in der Gemeinde und verweist auf die finanziellen Dinge, die im Auge behalten seien. Die UBG bemängelt die Bemessungsgrundlage, dass pro Haus mit lediglich einem PKW gerechnet werde; dieses würde nicht der Wirklichkeit entsprechen. Die UBG verdeutlicht außerdem, dass die PKW-Belastungen durch das Vorhaben zunehmen würden. Weiterführend trägt die UBG vor, dass vom Ausschuss Planen und Bauen bei neuen Baugebieten eine zwingende Umgehungsstraße bereits beraten wurde. Die UBG bemängelt die ungenügenden Planungen hinsichtlich des Klimaschutzes sowie die Kanalisationsplanungen; diesbezüglich hebt die UBG die Belästigung durch das regelmäßig überlaufende Regenüberlaufbecken hervor.“
3.) Bündnis90/Die Grünen
Ratsfrau Dr. Diekmann bewertet das Projekt nicht als den großen Wurf des 21. Jahrhunderts. Gleichwohl müsse der Offenlagebeschluss herbeigeführt werden. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen betont, dass bezahlbarer Wohnraum für Nottuln dringend notwendig sei und gleichzeitig nie konfliktfrei ablaufen werde. Ergänzend stellt die Fraktion klar, dass es kein Recht auf Ortsrandlage oder Außenbereich für Grundstückseigentümer:innen gebe. Die Fraktion verdeutlicht, dass manche Widerstände ausgehalten werden müssen und gleichzeitig Probleme wie die Entwässerung angegangen werden sowie gelöst werden müssen; die Entwässerung beträfe jedoch nicht allein dieses Baugebiet. Die Fraktion begrüßt den Offenlagebeschluss.“
4.) SPD
Bei Baugebieten müsse darauf geachtet werden, nicht in ein finanzielles Fiasko zu laufen, so Ratsherr Danziger. Solche Vorhaben sollten mit Partnern gemeinsam erfolgen. Die SPD begrüßt den Geschosswohnungsbau und die Darstellung der unterschiedlich möglichen Bauformen. Hinsichtlich des Klimaschutzes stellt die SPD klar, dass dies individuelle Entscheidungen seien und die Aufgabe des Ausschusses Planen und Bauen sei es Planungsrecht zu schaffen; letzteres werde mit dem Offenlagebeschluss auf den Weg gebracht. “
6.) FDP
„Ratsherr Walter hebt den Zeitaufwand von acht Jahren hervor, die bereits in dieses Projekt geflossen sind. Intensive Prüfungen seien gelaufen. Demzufolge müsse das Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Die FDP führt aus, dass die Planungen viele Thematiken berücksichtigen und ist erfreut darüber, dass an der Dülmener Straße auch Mehrparteienhäuser entstehen können. Weiterführend stellt die FDP klar, dass die Verkehrsbelastung, insbesondere des Durchgangsverkehrs, klärungsbedürftig sei und diese Diskussion im Rahmen der Offenlage zu führen sein wird.“
5.) Klimaliste
„Ratsherr Hofacker lehnt das Konzept „Einfamilienhaus“ ab. Ein Weitermachen könne so nicht erfolgen, da landwirtschaftliche Fläche versiegelt werde. Zugleich entstehe ein zu hohes Verkehrsaufkommen und der C02-Verbrauch sei zu viel.“
Verloren gegangenes Vertrauen in die Gemeindeverwaltung
Position der Bürgermeisterin Frau Mahnke in 2015:
- "Bzgl. der Baugebiete und Verkehrsführung habe ich rein persönlich zurzeit das Gefühl, dass es wesentlich verträgliche Lösungen gibt. …. Für mich steht fest, dass auch Nottuln noch wachsen wird und dazu gehört auch die Ausweisung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Baugebiete, dies muss aber verträglich für die dort bereits jetzt lebenden Anwohner geschehen. Also kein Baugebiet ohne Verkehrskonzept." (01.09.2015)
- " Für ein Modell "Jung kauft Alt" in Nottuln zeige ich Sympathie."
Position des Bürgermeisters Herr Dietmar Thönnes in 2022:
Die Positionierung des Bürgermeisters zu dem geplanten Baugebiet ist nicht erkennbar.
Netzschlusslösung
Durch den rechtskräftigen Umgehungsstraßen-Kopplungsbeschluss des Rates vom 04.11.1997 und der Bekräftigung am 25.01.2013 Ist die Gemeinde verpflichtet, die beschlossene Netzschlusslösung umzusetzen. Passiert ist seitdem nichts. Der Beschluss wird mit der aktuellen Offenlegung rechtswidrig ignoriert.
Verkehrsberuhigung in Nottuln-Süd
Vorlage Nr. 217/2017: „In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 10.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, als Grundlage für die Beratungen zum weiteren Umgang mit der Verkehrssituation im Bereiche Lerchenhain, Nottuln Süd, Bodelschwinghstraße eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen (VL 066/2017). Als etwas ungewöhnliches Format hatte die Verwaltung die Durchführung eines Planungsspazierganges mit anschließender schriftlicher Befragung vorgeschlagen (und durchgeführt).
Ergebnisse und Maßnahmen: keine – sondern seit 2017 passierte nichts.
Fazit
Nur an diesen Beispielen werden die Widersprüche und Unzuverlässigkeit der politischen Entscheidungsträger und das Misstrauen in die Verwaltung mehr als deutlich. Politikverdrossenheit gepaart mit Unglaubwürdigkeit äußert sich dann so, dass die Bürger resignieren und einer angebotenen Diskussion als „Politik vor Ort“ leider fernbleiben.
Ich bitte dieses Schreiben als Eingang zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
………………………………………………………
Dr. Bernhard Schulze Langenhorst
Dr. Bernh. u. Ingrid Schulze Langenhorst
Montag, 14. Mai 2018 12:38
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Aufstellung des Bebaungsplanes Nr 135 "Südlich Lerchenhain" und des Entwurfes zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Themenblock Bebauungsplan (01 und 02)
1) Wie hoch ist die laut Planung vorgesehene Anzahl der Wohneinheiten? Die in der Anzeige gemäß § 57 LWG zitierte Zahl von "ca. 100 Wohneinheiten" kann nicht stimmen und ist zu niedrig. Bislang hieß es seitens des Städteplaners "rund 120 Wohneinheiten" (siehe WN vom 12.05.2017).
2) Von wie viel Bewohnern wird ausgegangen? Ist die in der Anzeige gemäß § 57 LWG zitierte Zahl "von 400 EW" richtig?
3) Es fehlen Aussagen zur rechtsverbindlichen Festlegung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bebauungsplan. Dieses ist zwingend mit dem Beschluss zum Bebauungsplan zeitgleich vorzusehen, damit es sich nicht wie bei der Netzschlusslösung und dem Planungsspaziergang nur um leere Planungsszenarien und Versprechungen handelt.
4) Die Baugrenzen der Häuserzeilen zum bestehenden Wohngebiet Lerchenhain sollten auf der gesamten Linie im gleichen Abstand entlang der Wallhecke sein, d.h. die Baugrenze des vorgesehenen WA1 Gebietes (rot) sollte auch für das vorgesehene WA3 Gebiet (blau) und WA5 Gebiet (grün) gelten. Das Gleichheitsprinzip sollte derart berücksichtigt werden, dass die Baugrenzen im vorderen Bereich (WA5 und teilweise WA1) sowie im hinteren Bereich (WA3) des neuen Baugebiets den Häusern Lerchenhain nicht näher rücken als im mehrheitlichen Bereich WA1, d. eine einheitliche Fluchtlinie auf der gesamten Länge zum bestehenden Baugebiet Lerchenhain mit ausreichend großem Abstand zur Wallhecke.
5) Das vorgesehene WA3 Gebiet unmittelbar angrenzend zum bestehenden Wohngebiet Lerchenhain sollte als WA1 Gebiet ausgewiesen werden. Nur so ist der harmonische Übergang der bestehenden Bebauung des alten Baugebietes Lerchenhain an das neue Baugebiet ohne Bruch gewährleistet.
Seite 10; "Das städtebauliche Konzept sieht vor,....ein Wohngebiet zu entwickeln, welches sich städtebaulich an den angrenzenden Wohngebieten orientieren und dort die vorhandene Maßstäblichkeit der Bebauung aufgreifen soll."
Das wird mit der Variante 3 verfehlt. Deshalb ist Variante 2 zu bevorzugen.
6) Die Erschließung von Südlich Lerchenhain II durch das Baugebiet Südlich Lerchenhain I mit zwei Stichstraßen ist nicht leistungsfähig und mindert die Qualität von Südlich Lerchenhain I aufgrund des Durchgangsverkehrs. Es werden die Fehler der Vergangenheit im alten Baugebiet Lerchenhain wiederholt.
7) Aussagen zum Lärmschutz fehlen, sind aber zwingend erforderlich.
Von den in 2017 vorgeschlagenen 3 Varianten ist die nunmehr in der Offenlegung vorgeschlagene Variante 3 zu verwerfen und die viel bessere Variante 2 zu nutzen, da der Anschluss an die bestehende Baugebiete Olympiaviertel, Coubertinviertel, Dülmener Straße und Lerchenhain dann viel besser gelingt. Ferner ist die Einfahrt in den Ort durch eine zu hohe Verdichtung von 6 MFH an der Dülmener Straße städtebaulich in Ortsrandlage zu verwerfen, da sie eher großstädtisch wirkt. Variante 2 sieht nur 4 MFH vor. Dies ist auch ausreichend aufgrund der regen Bautätigkeit im Mietswohnungsbau in Nottuln in den letzten 5 Jahren. Auch die Lage des Regenrückhaltebeckens gelingt bei Variante 2 besser in Randlage bei möglicher Erweiterung mit Südlich Lerchenhain II.
Themenblock Flächennutzungsplan (03 und 04)
1) Aussagen zu bestehenden Wallhecke fehlen, sind aber zwingend erforderlich. Unter welchen naturschutzrechtlichen Schutz steht sie laut bestehendem Bebauungsplan und Grundstückskaufverträge für das alte Wohngebiet Lerchenhain? Gibt es hieraus Anforderungen bzgl. des Grenzabstandes der Wallhecke zu den Baugrenzen "Südlich Lerchenhain"?
2) Seite 21 Flächennutzungsplan Monotoring: Die Probleme Entwässerung und Verkehr werden nur oberflächlich tangiert bzw. finden keine Berücksichtigung in den offengelegten Papieren. Sie werden keiner Lösung zugeführt.
3) Der Widerspruch zu den Bevölkerungsprognosen, die eine Stagnation bzw. einen leichten Rückgang der Bevölkerung in Nottuln prognostizieren, wird nicht thematisiert und abgewogen.
"Gefährlicher Bauboom - Im Kreis Coesfeld liegt die Bautätigkeit über den vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ermittelten Markvolumen" schreibt die WN am 20.06.2017. Die Studie warnt insbesondere vor einem weiteren negativen Aspekt." Wir haben durch die neue Bautätigkeit eine verstärkte Zersiedelung." Wie kann es sein, dass trotz aller Prognosen der Bevölkerungsentwicklung Nottulns ein massiver Bedarf für mehrere neue Baugebiete gesehen wird? Die Aktualität der Liste mit 300 Bauinteressenten ist rechtlich nicht relevant und verpflichtend, nicht nachvollziehbar und wird bezweifelt.
4) Aussagen zu Lärmimmissionen fehlen, sind aber zwingend erfoderlich.
5) Aussagen zum Abfluss aus dem Regenrückhaltebecken fehlen, sind aber zwingend erforderlich. In welchen Graben soll abgeleitet werden?
6) Die Wohnungssituation in Münster kann nicht in Nottuln gelöst werden, da der Drang in die Städte nach allen Prognosen weiterhin aufrecht erhalten wird. Ein Bedarf neuer Baugebiete lässt sich aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes nicht ableiten. Es besteht bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan für Nottuln Nord, Feld A und die einstimmige Aufforderung des Gemeindeentwicklungsausschusse "so schnell wie möglich", die weiteren Felder B bis D als Baugebiete auszuweisen. Ferner hat kürzlich die Landesregierung die Möglichkeit neuer Baugebiete in Darup und Schapdetten ermöglicht bei kleiner 2.000 Einwohnern, die von vielen Bürgern seit Jahren gefordert wurden.
Aus verkehrstechnischen Gründen bietet Appelhülsen enorme Vorteile.
7) Die Sorgfaltspflicht zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen wird nicht gewürdigt. Diese Flächen werden derzeit im Vollzeiterwerb genutzt. Es gibt genügend alternative Flächen in Nottuln von verkaufswilligen Eigentümern ohne beruflichen Anspruch, die bevorzugt alternativ zu prüfen sind.
Die Begründung der Flüchtlingssituation für den Bedarf ist nicht nachvollziehbar.
9) Die Bemühungen der Gemeinde über ein Baulandkataster private Flächeneigentümer zur Mobilisierung der Grundstücke zu bewegen, ist nicht nachgewiesen und kann anhand konkreter Beispiele nicht bebauter Grundstücke widerlegt werden. Im Flächennutzungsplan auf Seite 20 unter Punkt 8.5 wird ausgesagt, dass anderweitige Möglichkeiten der Realisierung der Planung, etwa auf Brachflächen, unter Berücksichtigung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer nicht vorhanden bzw. nicht aktivierbar sind. Dies ist definitiv falsch. Es gibt Verkaufsinteressenten, die Alternativflächen gerne zur Verfügung stellen wollen.
10) Das neue Baugebiet wird begründet mit der Nähe zur sozialen Infrastruktur und den Versorgungsmöglichkeiten sowie die gute verkehrliche Anbindung, als sehr gut in die bestehende Infrastruktur integrierend. Dies ist definitiv nicht der Fall. Weder die Nähe zu den Versorgungsmöglichkeiten noch eine gute verkehrliche Anbindung ist gegeben. Der Siedlungsrand im Süden liegt ca. 1400m vom Ortsmittelpunkt, im Norden ca. 500 m.
11) Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen werden nicht klar definiert und ausgewiesen. Keine Aussagen zur Lage und Gleichwertigkeit ! Es entstehen bei Realisierung der Planung erhebliche Flächenversiegelungen, die bauplanungsrechtlich ausgeglichen werden müssen. Auf Seite 9 des Flächennutzungsplanes wird zwar der Ausgleich durch externe Ausgleichsmaßnahmen angesprochen, aber bzgl. Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen sowie der Höhe des mit der Planung verbundenen Biotopwertdefizits wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
12) Welche Kosten fallen für die Ausgleichsmaßnahmen an und wer trägt diese?
13) Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Fläche sind im Widerspruch zum Flächennutzungsplan gerade nicht in Nottuln gegeben.
14) Widerspruch auf Seite 7 des Flächennutzungsplanes: Hier wird von rund 5,8 ha Ackerfläche gesprochen, die in Anspruch genommen wird. Tatsächlich sind es aber " knapp 6,5 ha" (Seite 2, Anzeige gemäß § 57 LWG).
15) Ist die uneingeschränkte aktuelle Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin möglich, z.B. bzgl. der Geruchsimmissionen bei der Gülleverbringung ?
16) ) Es fehlt die Betrachtung und Thematisierung des Donup-Effekts. WN vom 20.06.2017: "Die Forscher des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) aus Köln sehen im Kreis Coesfeld eine um 26 Prozent zu hohe Bautätigkeit." Es werden zu viele neue Wohnhäuser gebaut. Nur leider häufig an der falschen Stelle. ....Wenn Einfamilienhausgebiete am Ortsrand immer stärker wachsen, kommt es zum Leerstand von Immobilien im Ortskern. Die identitätsprägenden Ortszentren entleeren sich zuerst....Da die Bevölkerung schwindet. fällt die Nachfrage langfristig weg. Das wirkt sich natürlich auf die Preisentwicklung aus. " Die Eigentumsbesitzer und Bauherren von heute, sind die Verlierer von morgen.
17) Laut Bericht der WN vom 20.06.2017. gibt es in Nottuln zu viele Baugebiete? Warum werden diese Gutachten ignoriert und hierzu keine Aussagen gemacht?
Themenblock Anzeige gemäß § 57 LWG (07)
1) Wie will die Gemeinde verhindern, dass unkontrolliert Wasser aus den Kanaldeckeln im Baugebiet Lerchenhain austritt?
2) Aussagen zum Bundesbodenschutzgesetz fehlen, sind aber zwingend erforderlich. Warum kann von einer Behandlung von schwach belastetem Niederschlagswasser abgesehen werden und direkt abgeleitet werden?
3) Die laufenden Wasserstandsmessungen in den Schächten des Lerchenhain sind aufgrund mangelnder Starkregenereignisse noch nicht vollständig ausgewertet und aussagekräftig. Starkregenereignisse hat es in 2015,2016 und 2017 (vor Installation der Sonden) gegeben. Gnegel selbst schreibt, dass das Wasserstandsmonitoring im Lerchenhain im Anschluss an Regenereignisse ausgewertet werden muss. Dies ist bislang nicht geschehen. Müssen diese Ergebnisse nicht vorliegen, bevor eine abschließende Planung der Entwässerung des neuen Baugebiets möglich ist?
4) Die in der Zeichnung "Lage der Messstellen"von Gnegel dargestellten Messsonden sind nicht richtig registriert. Die Messsonde vor dem Gebäude Lerchenhain 64 ist nicht erfasst.
5) Das Messergebnis mit 13 cm max. Wasserstand bei der Messsonde 5411 vor dem Haus Lerchenhain 64 ist falsch und kann durch Anwohner widerlegt werden.
6) Bereits heute ist der Schmutzwassereintritt in den Nonnenbach nicht zulässig. Eine Verschlechterung des heutigen Zustandes ist nach geltendem Wasserrecht strafbar, da der Tatbestand der Gewässerverunreinigung des Nonnenbachs gegeben ist. Wie will die Gemeinde eine aktuell nicht zulässige Einleitung zukünftig verhindern? Ist die Gemeinde im Falle einer Strafanzeige vorbereitet? Ist sichergestellt, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Bebauungsplanbeschlusses eingehalten werden? Zwingend ist, dass die Einleitung von Schmutzwasser in einen trockenen Nonnenbach grundsätzlich ausgeschlossen werden muss. Dem widersprechen die Gemeindewerke in der Anzeige gemäß § 57 LWG: "Somit kommt es allenfalls kurzzeitig (bis zum Anschluss der Arbeiten an der Regenwasserbehandlung) zu einer geringfügig vermehrten Entlastung von Schmutzfracht ins Gewässer". Eine Einleitung darf grundsätzlich nicht vor vollständiger Umsetzung der Baumaßnahmen an der Regenwasserbehandlungsnalage auf Grundlage der neuen Erlaubnis der Einleitung ab 2020 vorgenommen werden.
7) Welche Maßnahmen wird der Lippeverband im Rahmen einer neuen Genehmigung im Jahre 2020 umsetzen müssen? Wer trägt die Kosten? Welche Kosten werden in welcher Höhe auf die Gemeinde und auf den Wasserpreis der Bürger umgelegt?
Gnegel empfiehlt den "offenen Anschluss an den Mischwasserkanal" . Die Gemeinde will hingegen " technische Vorkehrungen durch Einbau von Rücklaufsicherungen treffen". Dies verhindert nicht eine vermehrte Belastung von Schmutzfrachten in den Nonnenbach bei Regenereignissen. Sollen Rücklaufsicherungen gegen die Empfehlungen von Gengel eingebaut werden und wenn ja, warum ?
ThemenblockVerkehrsgutachten (06)
1) Die Netzschlusslösung und deren rechtlichen Bewertung und Problematik laut Gutachten der Kanzlei Baumeister vom 22.01.2018 wird überhaupt nicht angesprochen und thematisiert.
2) Werden die vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen bzgl. Umfang und Zeitpunkt in Nottuln-Süd zeitgleich mit den Bebauungsplan beschlossen, die Mittel frei gegeben und umgesetzt? Hierzu werden in den Offenlegungen keine Aussagen gemacht.
3) Das Verkehrskonzept für die Gemeinde Nottuln basiert aus dem Jahre 2011und ist deshalb nicht zu verwerten. Es hätte durch neue Verkehrszählungen aktualisiert werden müssen, da es den Verkehr vom Baugebiet Westlich Dülmener Straße (Olympiaviertel) noch nicht erfassen konnte. Wieso wird trotzdem auf Seite 4 "eine grundlegende Aktualisierung der Verkehrsstärken aus 2011 als nicht erforderlich angesehen"?
4) ) Auf Seite 5 des Verkehrsgutachtens werden hohe Belastungen durch den Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr in der Bodelschwingh-, Stein- und Dümener Straße bestätigt. Es werden geschwindigkeitsmindernde statt verkehrsverkehrsvermindernde Maßnahmen auf nicht mehr aktuellen Verkehrszählungen aus dem Jahre 2011 in 3 Varianten vorgeschlagen mit der Empfehlung der Teilaufpflasterungen an mehreren Stellen.
Eindeutig definiert das Verkehrsgutachten auf Seite 9 , dass "ein erheblicher Teil des zusätzlichen Verkehrs als Durchgangsverkehr in benachbarten Wohnquartieren auftreten wird, was vor allem aus der Lage der Versorgungseinrichtungen resultiert". Etwa 40 % des zusätzlichen Verkehrsaufkommens wird als Durchgangsverkehr in Ansatz gebracht, was bezogen auf die Tagesbelastung in der Steinstraße und Straße Lerchenhain eine deutliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens bedeutet.
Seite 11: "Der Durchgangsverkehr ist bereits heute mit Beeinträchtigungen verbunden und wird sich in Zukunft noch etwas erhöhen".
Seite 18: "Die Einschränkungen der Wohn- und Aufenthaltungsqualität sind insbesondere zu Hauptverkehrszeiten spürbar. Diese Situation wird sich angesichts der bevorstehenden Flächenentwicklungen verschlechtern."
Seite 23: "Die verkehrliche Situation im benachbarten Wohnquartier Steinstraße-Lerchenhain stellt sich aufgrund des Anteils an Durchgangsverkehr als angespannt dar. Es wird davon ausgegangen, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch das Baugebiet "Südlich Lerchenhain" die Situation weiter verschärfen wird."
5) Im Verkehrsgutachten fehlt gänzlich die Betrachtung des wichtigen Durchgangsverkehrs in der Verlängerung der maroden Steinstraße nach Buxtrup zur Autobahn. Diese muss ergänzt werden. Ferner müssen Aussagen seitens der Gemeinde zur der Instandsetzung und Ausbau dieser Straße gemacht werden. Ein neues Baugebiet ohne Ausbau und Erneuerung der Fahrbahn der verlängerten Steinstraße nach Buxtrup darf es nicht geben. Gutachten Seite 23: "Die Verbindung zwischen der Steinstraße und der K 11 entspricht derzeit nicht dem erforderlichen Ausbaustandard, um einer Verbindungsfunktion gerecht zu werden."
6) Vor weiteren Planungen muss ein tragfähiges Verkehrskonzept für den gesamten Nottulner Süden beschlossen und umgesetzt werden. Dazu gehören die bestehenden Ratsbeschlüsse zur Netzschlusslösung.
7) Wie begründet sich die Größe des aktuell gewählten Raumes für das Verkehrsgutachten ohne die Baugebiete westlich der Dülmener Straße ? Der vorgegebene Untersuchungsraum im SHP Gutachten auf Seite 1 ist zu klein und zwingend zu erweitern.
Fallen Kosten für die Anlieger an und wenn ja, in welcher Höhe bei Umsetzung der von SHP vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen nach Variante I mit Teilaufpflasterungen?
9) Wie will die Gemeinde die vom Gutachter für die Variante 1 angesetzten über 700.000 € finanzieren?
Themenblock Artenschutzgutachten (05)
1.) Im Artenschutzgutachten fehlen die seit Jahren von vielen Anliegern der Wallhecke festgestellten Vorkommen von Fledermäusen und Waldohreulen. Hier geht das Artenschutzgutachten von definitiv falschen Vorgaben aus und kann widerlegt werden. Das Gutachten negiert fälschlicherweise die Vorkommen und ist nicht zu verwenden.
Themenblock Allgemeines
1) Zahlreiche Feststellungen der Gutachter unterstützen nicht die Verwaltung, sondern beweisen die Bedenken mit dem Ergebnis, dass hier kein Baugebiet sinnvoll und rechtlich möglich ist und die Planungen sofort zu beenden sind.
2) Die Wirtschaftlichkeit des neuen Wohngebietes mit dem zu erwartenden Erlös für den Haushalt der Gemeinde ist offenzulegen.
3.) Das Investorenmodell mit der Sparkasse Westmünsterland ist zu verwerfen. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen gehören vollständig in den defizitären Haushalt der Gemeinde.
4.) Der Verkauf des Bauerwartungslandes sollte zum Erhalt als landwirtschaftliche Fläche an den aktuellen Pächter erfolgen.
5.) Für die Umweltprüfung ist entscheidend, dass die dem Umweltbericht zugrunde liegenden Ermittlungen des Sachverhalts hinreichend aktuell sind. Der Gesetzgeber weist außerdem darauf hin, dass die Entscheidungsgrundlagen hinreichend aktuell sein müssen (§ 25 Abs. 3 UVPG). Insoweit besteht keine hinreichende Aktualität bzgl. der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2014 und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aus dem März 2014.
6.) Wie weit ist sichergestellt, das kurzfristiges Investoreninteresse nicht vor langfristigem Gemeinwohlinteresse steht?
Themenblock Bebauungsplan (01 und 02)
1) Wie hoch ist die laut Planung vorgesehene Anzahl der Wohneinheiten? Die in der Anzeige gemäß § 57 LWG zitierte Zahl von "ca. 100 Wohneinheiten" kann nicht stimmen und ist zu niedrig. Bislang hieß es seitens des Städteplaners "rund 120 Wohneinheiten" (siehe WN vom 12.05.2017).
2) Von wie viel Bewohnern wird ausgegangen? Ist die in der Anzeige gemäß § 57 LWG zitierte Zahl "von 400 EW" richtig?
3) Es fehlen Aussagen zur rechtsverbindlichen Festlegung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bebauungsplan. Dieses ist zwingend mit dem Beschluss zum Bebauungsplan zeitgleich vorzusehen, damit es sich nicht wie bei der Netzschlusslösung und dem Planungsspaziergang nur um leere Planungsszenarien und Versprechungen handelt.
4) Die Baugrenzen der Häuserzeilen zum bestehenden Wohngebiet Lerchenhain sollten auf der gesamten Linie im gleichen Abstand entlang der Wallhecke sein, d.h. die Baugrenze des vorgesehenen WA1 Gebietes (rot) sollte auch für das vorgesehene WA3 Gebiet (blau) und WA5 Gebiet (grün) gelten. Das Gleichheitsprinzip sollte derart berücksichtigt werden, dass die Baugrenzen im vorderen Bereich (WA5 und teilweise WA1) sowie im hinteren Bereich (WA3) des neuen Baugebiets den Häusern Lerchenhain nicht näher rücken als im mehrheitlichen Bereich WA1, d. eine einheitliche Fluchtlinie auf der gesamten Länge zum bestehenden Baugebiet Lerchenhain mit ausreichend großem Abstand zur Wallhecke.
5) Das vorgesehene WA3 Gebiet unmittelbar angrenzend zum bestehenden Wohngebiet Lerchenhain sollte als WA1 Gebiet ausgewiesen werden. Nur so ist der harmonische Übergang der bestehenden Bebauung des alten Baugebietes Lerchenhain an das neue Baugebiet ohne Bruch gewährleistet.
Seite 10; "Das städtebauliche Konzept sieht vor,....ein Wohngebiet zu entwickeln, welches sich städtebaulich an den angrenzenden Wohngebieten orientieren und dort die vorhandene Maßstäblichkeit der Bebauung aufgreifen soll."
Das wird mit der Variante 3 verfehlt. Deshalb ist Variante 2 zu bevorzugen.
6) Die Erschließung von Südlich Lerchenhain II durch das Baugebiet Südlich Lerchenhain I mit zwei Stichstraßen ist nicht leistungsfähig und mindert die Qualität von Südlich Lerchenhain I aufgrund des Durchgangsverkehrs. Es werden die Fehler der Vergangenheit im alten Baugebiet Lerchenhain wiederholt.
7) Aussagen zum Lärmschutz fehlen, sind aber zwingend erforderlich.

Themenblock Flächennutzungsplan (03 und 04)
1) Aussagen zu bestehenden Wallhecke fehlen, sind aber zwingend erforderlich. Unter welchen naturschutzrechtlichen Schutz steht sie laut bestehendem Bebauungsplan und Grundstückskaufverträge für das alte Wohngebiet Lerchenhain? Gibt es hieraus Anforderungen bzgl. des Grenzabstandes der Wallhecke zu den Baugrenzen "Südlich Lerchenhain"?
2) Seite 21 Flächennutzungsplan Monotoring: Die Probleme Entwässerung und Verkehr werden nur oberflächlich tangiert bzw. finden keine Berücksichtigung in den offengelegten Papieren. Sie werden keiner Lösung zugeführt.
3) Der Widerspruch zu den Bevölkerungsprognosen, die eine Stagnation bzw. einen leichten Rückgang der Bevölkerung in Nottuln prognostizieren, wird nicht thematisiert und abgewogen.
"Gefährlicher Bauboom - Im Kreis Coesfeld liegt die Bautätigkeit über den vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ermittelten Markvolumen" schreibt die WN am 20.06.2017. Die Studie warnt insbesondere vor einem weiteren negativen Aspekt." Wir haben durch die neue Bautätigkeit eine verstärkte Zersiedelung." Wie kann es sein, dass trotz aller Prognosen der Bevölkerungsentwicklung Nottulns ein massiver Bedarf für mehrere neue Baugebiete gesehen wird? Die Aktualität der Liste mit 300 Bauinteressenten ist rechtlich nicht relevant und verpflichtend, nicht nachvollziehbar und wird bezweifelt.
4) Aussagen zu Lärmimmissionen fehlen, sind aber zwingend erfoderlich.
5) Aussagen zum Abfluss aus dem Regenrückhaltebecken fehlen, sind aber zwingend erforderlich. In welchen Graben soll abgeleitet werden?
6) Die Wohnungssituation in Münster kann nicht in Nottuln gelöst werden, da der Drang in die Städte nach allen Prognosen weiterhin aufrecht erhalten wird. Ein Bedarf neuer Baugebiete lässt sich aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes nicht ableiten. Es besteht bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan für Nottuln Nord, Feld A und die einstimmige Aufforderung des Gemeindeentwicklungsausschusse "so schnell wie möglich", die weiteren Felder B bis D als Baugebiete auszuweisen. Ferner hat kürzlich die Landesregierung die Möglichkeit neuer Baugebiete in Darup und Schapdetten ermöglicht bei kleiner 2.000 Einwohnern, die von vielen Bürgern seit Jahren gefordert wurden.
Aus verkehrstechnischen Gründen bietet Appelhülsen enorme Vorteile.
7) Die Sorgfaltspflicht zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen wird nicht gewürdigt. Diese Flächen werden derzeit im Vollzeiterwerb genutzt. Es gibt genügend alternative Flächen in Nottuln von verkaufswilligen Eigentümern ohne beruflichen Anspruch, die bevorzugt alternativ zu prüfen sind.

9) Die Bemühungen der Gemeinde über ein Baulandkataster private Flächeneigentümer zur Mobilisierung der Grundstücke zu bewegen, ist nicht nachgewiesen und kann anhand konkreter Beispiele nicht bebauter Grundstücke widerlegt werden. Im Flächennutzungsplan auf Seite 20 unter Punkt 8.5 wird ausgesagt, dass anderweitige Möglichkeiten der Realisierung der Planung, etwa auf Brachflächen, unter Berücksichtigung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer nicht vorhanden bzw. nicht aktivierbar sind. Dies ist definitiv falsch. Es gibt Verkaufsinteressenten, die Alternativflächen gerne zur Verfügung stellen wollen.
10) Das neue Baugebiet wird begründet mit der Nähe zur sozialen Infrastruktur und den Versorgungsmöglichkeiten sowie die gute verkehrliche Anbindung, als sehr gut in die bestehende Infrastruktur integrierend. Dies ist definitiv nicht der Fall. Weder die Nähe zu den Versorgungsmöglichkeiten noch eine gute verkehrliche Anbindung ist gegeben. Der Siedlungsrand im Süden liegt ca. 1400m vom Ortsmittelpunkt, im Norden ca. 500 m.
11) Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen werden nicht klar definiert und ausgewiesen. Keine Aussagen zur Lage und Gleichwertigkeit ! Es entstehen bei Realisierung der Planung erhebliche Flächenversiegelungen, die bauplanungsrechtlich ausgeglichen werden müssen. Auf Seite 9 des Flächennutzungsplanes wird zwar der Ausgleich durch externe Ausgleichsmaßnahmen angesprochen, aber bzgl. Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen sowie der Höhe des mit der Planung verbundenen Biotopwertdefizits wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
12) Welche Kosten fallen für die Ausgleichsmaßnahmen an und wer trägt diese?
13) Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Fläche sind im Widerspruch zum Flächennutzungsplan gerade nicht in Nottuln gegeben.
14) Widerspruch auf Seite 7 des Flächennutzungsplanes: Hier wird von rund 5,8 ha Ackerfläche gesprochen, die in Anspruch genommen wird. Tatsächlich sind es aber " knapp 6,5 ha" (Seite 2, Anzeige gemäß § 57 LWG).
15) Ist die uneingeschränkte aktuelle Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin möglich, z.B. bzgl. der Geruchsimmissionen bei der Gülleverbringung ?
16) ) Es fehlt die Betrachtung und Thematisierung des Donup-Effekts. WN vom 20.06.2017: "Die Forscher des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) aus Köln sehen im Kreis Coesfeld eine um 26 Prozent zu hohe Bautätigkeit." Es werden zu viele neue Wohnhäuser gebaut. Nur leider häufig an der falschen Stelle. ....Wenn Einfamilienhausgebiete am Ortsrand immer stärker wachsen, kommt es zum Leerstand von Immobilien im Ortskern. Die identitätsprägenden Ortszentren entleeren sich zuerst....Da die Bevölkerung schwindet. fällt die Nachfrage langfristig weg. Das wirkt sich natürlich auf die Preisentwicklung aus. " Die Eigentumsbesitzer und Bauherren von heute, sind die Verlierer von morgen.
17) Laut Bericht der WN vom 20.06.2017. gibt es in Nottuln zu viele Baugebiete? Warum werden diese Gutachten ignoriert und hierzu keine Aussagen gemacht?
Themenblock Anzeige gemäß § 57 LWG (07)
1) Wie will die Gemeinde verhindern, dass unkontrolliert Wasser aus den Kanaldeckeln im Baugebiet Lerchenhain austritt?
2) Aussagen zum Bundesbodenschutzgesetz fehlen, sind aber zwingend erforderlich. Warum kann von einer Behandlung von schwach belastetem Niederschlagswasser abgesehen werden und direkt abgeleitet werden?
3) Die laufenden Wasserstandsmessungen in den Schächten des Lerchenhain sind aufgrund mangelnder Starkregenereignisse noch nicht vollständig ausgewertet und aussagekräftig. Starkregenereignisse hat es in 2015,2016 und 2017 (vor Installation der Sonden) gegeben. Gnegel selbst schreibt, dass das Wasserstandsmonitoring im Lerchenhain im Anschluss an Regenereignisse ausgewertet werden muss. Dies ist bislang nicht geschehen. Müssen diese Ergebnisse nicht vorliegen, bevor eine abschließende Planung der Entwässerung des neuen Baugebiets möglich ist?
4) Die in der Zeichnung "Lage der Messstellen"von Gnegel dargestellten Messsonden sind nicht richtig registriert. Die Messsonde vor dem Gebäude Lerchenhain 64 ist nicht erfasst.
5) Das Messergebnis mit 13 cm max. Wasserstand bei der Messsonde 5411 vor dem Haus Lerchenhain 64 ist falsch und kann durch Anwohner widerlegt werden.
6) Bereits heute ist der Schmutzwassereintritt in den Nonnenbach nicht zulässig. Eine Verschlechterung des heutigen Zustandes ist nach geltendem Wasserrecht strafbar, da der Tatbestand der Gewässerverunreinigung des Nonnenbachs gegeben ist. Wie will die Gemeinde eine aktuell nicht zulässige Einleitung zukünftig verhindern? Ist die Gemeinde im Falle einer Strafanzeige vorbereitet? Ist sichergestellt, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Bebauungsplanbeschlusses eingehalten werden? Zwingend ist, dass die Einleitung von Schmutzwasser in einen trockenen Nonnenbach grundsätzlich ausgeschlossen werden muss. Dem widersprechen die Gemeindewerke in der Anzeige gemäß § 57 LWG: "Somit kommt es allenfalls kurzzeitig (bis zum Anschluss der Arbeiten an der Regenwasserbehandlung) zu einer geringfügig vermehrten Entlastung von Schmutzfracht ins Gewässer". Eine Einleitung darf grundsätzlich nicht vor vollständiger Umsetzung der Baumaßnahmen an der Regenwasserbehandlungsnalage auf Grundlage der neuen Erlaubnis der Einleitung ab 2020 vorgenommen werden.
7) Welche Maßnahmen wird der Lippeverband im Rahmen einer neuen Genehmigung im Jahre 2020 umsetzen müssen? Wer trägt die Kosten? Welche Kosten werden in welcher Höhe auf die Gemeinde und auf den Wasserpreis der Bürger umgelegt?

ThemenblockVerkehrsgutachten (06)
1) Die Netzschlusslösung und deren rechtlichen Bewertung und Problematik laut Gutachten der Kanzlei Baumeister vom 22.01.2018 wird überhaupt nicht angesprochen und thematisiert.
2) Werden die vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen bzgl. Umfang und Zeitpunkt in Nottuln-Süd zeitgleich mit den Bebauungsplan beschlossen, die Mittel frei gegeben und umgesetzt? Hierzu werden in den Offenlegungen keine Aussagen gemacht.
3) Das Verkehrskonzept für die Gemeinde Nottuln basiert aus dem Jahre 2011und ist deshalb nicht zu verwerten. Es hätte durch neue Verkehrszählungen aktualisiert werden müssen, da es den Verkehr vom Baugebiet Westlich Dülmener Straße (Olympiaviertel) noch nicht erfassen konnte. Wieso wird trotzdem auf Seite 4 "eine grundlegende Aktualisierung der Verkehrsstärken aus 2011 als nicht erforderlich angesehen"?
4) ) Auf Seite 5 des Verkehrsgutachtens werden hohe Belastungen durch den Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr in der Bodelschwingh-, Stein- und Dümener Straße bestätigt. Es werden geschwindigkeitsmindernde statt verkehrsverkehrsvermindernde Maßnahmen auf nicht mehr aktuellen Verkehrszählungen aus dem Jahre 2011 in 3 Varianten vorgeschlagen mit der Empfehlung der Teilaufpflasterungen an mehreren Stellen.
Eindeutig definiert das Verkehrsgutachten auf Seite 9 , dass "ein erheblicher Teil des zusätzlichen Verkehrs als Durchgangsverkehr in benachbarten Wohnquartieren auftreten wird, was vor allem aus der Lage der Versorgungseinrichtungen resultiert". Etwa 40 % des zusätzlichen Verkehrsaufkommens wird als Durchgangsverkehr in Ansatz gebracht, was bezogen auf die Tagesbelastung in der Steinstraße und Straße Lerchenhain eine deutliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens bedeutet.
Seite 11: "Der Durchgangsverkehr ist bereits heute mit Beeinträchtigungen verbunden und wird sich in Zukunft noch etwas erhöhen".
Seite 18: "Die Einschränkungen der Wohn- und Aufenthaltungsqualität sind insbesondere zu Hauptverkehrszeiten spürbar. Diese Situation wird sich angesichts der bevorstehenden Flächenentwicklungen verschlechtern."
Seite 23: "Die verkehrliche Situation im benachbarten Wohnquartier Steinstraße-Lerchenhain stellt sich aufgrund des Anteils an Durchgangsverkehr als angespannt dar. Es wird davon ausgegangen, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch das Baugebiet "Südlich Lerchenhain" die Situation weiter verschärfen wird."
5) Im Verkehrsgutachten fehlt gänzlich die Betrachtung des wichtigen Durchgangsverkehrs in der Verlängerung der maroden Steinstraße nach Buxtrup zur Autobahn. Diese muss ergänzt werden. Ferner müssen Aussagen seitens der Gemeinde zur der Instandsetzung und Ausbau dieser Straße gemacht werden. Ein neues Baugebiet ohne Ausbau und Erneuerung der Fahrbahn der verlängerten Steinstraße nach Buxtrup darf es nicht geben. Gutachten Seite 23: "Die Verbindung zwischen der Steinstraße und der K 11 entspricht derzeit nicht dem erforderlichen Ausbaustandard, um einer Verbindungsfunktion gerecht zu werden."
6) Vor weiteren Planungen muss ein tragfähiges Verkehrskonzept für den gesamten Nottulner Süden beschlossen und umgesetzt werden. Dazu gehören die bestehenden Ratsbeschlüsse zur Netzschlusslösung.
7) Wie begründet sich die Größe des aktuell gewählten Raumes für das Verkehrsgutachten ohne die Baugebiete westlich der Dülmener Straße ? Der vorgegebene Untersuchungsraum im SHP Gutachten auf Seite 1 ist zu klein und zwingend zu erweitern.

9) Wie will die Gemeinde die vom Gutachter für die Variante 1 angesetzten über 700.000 € finanzieren?
Themenblock Artenschutzgutachten (05)
1.) Im Artenschutzgutachten fehlen die seit Jahren von vielen Anliegern der Wallhecke festgestellten Vorkommen von Fledermäusen und Waldohreulen. Hier geht das Artenschutzgutachten von definitiv falschen Vorgaben aus und kann widerlegt werden. Das Gutachten negiert fälschlicherweise die Vorkommen und ist nicht zu verwenden.
Themenblock Allgemeines
1) Zahlreiche Feststellungen der Gutachter unterstützen nicht die Verwaltung, sondern beweisen die Bedenken mit dem Ergebnis, dass hier kein Baugebiet sinnvoll und rechtlich möglich ist und die Planungen sofort zu beenden sind.
2) Die Wirtschaftlichkeit des neuen Wohngebietes mit dem zu erwartenden Erlös für den Haushalt der Gemeinde ist offenzulegen.
3.) Das Investorenmodell mit der Sparkasse Westmünsterland ist zu verwerfen. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen gehören vollständig in den defizitären Haushalt der Gemeinde.
4.) Der Verkauf des Bauerwartungslandes sollte zum Erhalt als landwirtschaftliche Fläche an den aktuellen Pächter erfolgen.
5.) Für die Umweltprüfung ist entscheidend, dass die dem Umweltbericht zugrunde liegenden Ermittlungen des Sachverhalts hinreichend aktuell sind. Der Gesetzgeber weist außerdem darauf hin, dass die Entscheidungsgrundlagen hinreichend aktuell sein müssen (§ 25 Abs. 3 UVPG). Insoweit besteht keine hinreichende Aktualität bzgl. der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2014 und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aus dem März 2014.
6.) Wie weit ist sichergestellt, das kurzfristiges Investoreninteresse nicht vor langfristigem Gemeinwohlinteresse steht?
Michael Gagzow
Montag, 06. Februar 2017 15:10
Die eingeschränkte, finanzielle Handlungsfähigkeit
Die eingeschränkte, finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde, ein belastendes Dauerproblem.
Seit Appelhülsen Nord hat sich die Haushaltslage der Gemeinde Nottuln nahezu dauerhaft defizitär entwickelt. Neben hausgemachten Problemen wie die extrem hohen Verluste aus der Baugebietsfehlplanung Appelhülsen Nord, belasten zusätzlich auch externe Einflüsse wie ständig steigende Kreisumlagen und abnehmende Zuweisungen des Landes den Haushalt. Daneben wirken sich einkommensmindernd auch die jährlich anfallenden Bevölkerungsverluste aus. Diese schmälern sowohl die Anteilszuweisungen aus der Einkommenssteuer als auch die Höhe der Schlüsselzuweisungen des Landes. Trotz laufender Erschließung von Neubaugebieten in der Vergangenheit mit zusätzlichen Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer konnten diese den Einnahme- und Bevölkerungsschwund nicht stoppen. Dieser fiel von 20.358 Bürgern in 2004 auf 19.436 Bürger in 2015 zurück, also um 922 Bürger. Als Folge des demographischen Wandels wird sich dieser Trend laut Landesamt für Statistik bis 2030 fortsetzen und die Bevölkerung Nottulns um weitere 5,8% schrumpfen lassen. Dessen ungeachtet will die Gemeinde Nottuln durch eine massive Ansiedlungspolitik wieder das Bevölkerungswachstum nachhaltig fördern und so auch wieder verlorene Einnahmen generieren, die einerseits den Erhalt und die Auslastung kommunaler Infrastrukturen sicherstellen und andererseits den Haushalt wieder auf solide Füße bringen können. Dazu zählen bereits beplante Neubaugebiete in Appelhülsen, Schapdetten und insbesondere Nottuln. Mittels eines wachstumorientierten Siedlungskonzeptes werden allein in Nottuln drei Neubaugebiete beplant als da sind „Nottuln Nord“ und „Südlich Lerchenhain“ sowie eine alle Ortsteile umfassende „Nachverdichtung“. Planungsrechtlich und damit auch besiedlungsseitig haben das Baugebiet Nord und die Nachverdichtung Vorrang vor dem Baugebiet Südlich Lerchenhain. In den Bauabschnitten Nord A plus B stehen im ersten Besiedlungsschritt 6 Hektar Bauland für 85 Wohneinheiten zur Verfügung und aus der Bebauung C plus D mit 6,9 Hektar weitere 105 Wohneinheiten. Die 83% erreichende Nachverdichtung entspricht kommuliert 150 Wohneinheiten auf einer Baufläche von 8,3 Hektar. Insgesamt stehen somit 340 Wohneinheiten zur alternativen Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern zur Verfügung. Mit Stand Ende Dezember 2015 bezeichnet die Gemeinde die ihr vorliegende Nachfrage als extrem hoch. Nachfrageseitig liegen ihr 193 ernsthafte Interessenten vor. Davon sind 125 Interessenten Nottulner Bürger, die als Bauwillige oder Mietsuchende bzw. Kapitalanleger ohne weitere Differenzierung in Summe in der Warteliste erfasst wurden. So sind erhöhende Doppelanfragen möglicherweise nicht ausschließbar. Den 125 Nottulner Bürgern als Nachfrage-Interessenten steht also Angebot von 340 siedlungsseitigen Wahlmöglichkeiten an Wohneinheiten in Nottuln gegenüber mit ausreichenden Reservekapazitäten. Der Umzug Nottulner Bürger führt natürlich nicht zu einer Bevölkerungsvermehrung. Bestenfalls fallen vermehrt Grunderwerbssteuereinnahmen an.
Damit ist eine in der Kritik stehende Weiterverfolgung des Baugebietes Südlich Lerchenhain mit 6 Hektar und 80 Wohneinheiten zur Befriedung einer Nachfrage nicht mehr notwendig. Dies auch nicht für eine Reservehaltungsnotwendigkeit. Auch ist die Nachfrage rechtlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Der Ansatz der Gemeindeverwaltung durch Ausweisung eines neuen Baugebietes im landwirtschaftlichen Freiraum ein weiteres Absinken der Bevölkerungszahl verhindern zu wollen, widerspricht den bedarfsorientierten Erfordernissen des Landes und des Regionalplanes, wonach die Inanspruchnahme von dafür genutzten landwirtschaftlichen Flächen zur Ausweisung von Wohnbauland nicht das Ziel haben, zur Auslastung der kommunalen Infrastruktur künstlich eine Nachfrage durch ein Überangebot von Wohnbauflächen zu erzeugen. Dies wird jedoch durch das Baugebiet Südlich Lerchenhain erreicht.
Ein Festhalten an dem Baugebiet Südlich Lerchenhain ist auch aus verkehrsseitiger Sicht wegen der aus Haushaltsproblemen bisher unterlassenen Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Netzschlußanbindung der südlichen Wohngebiete an die nur im Norden vorgehaltenen Verkehrs- und Versorgungsstrukturen nicht mehr geboten. Durch eine Verwirklichung des Baugebietes Südlich Lerchenhain würden die bereits bestehenden hohen Verkehrsbelastungen im benachbarten Wohngebieten in unzumutbarer Weise erhöhend ausgeweitet. Immer mehr lärmender Durchgangsverkehr mit Unfall- und Schadstoffgefahren sowie Wertminderungen der Immobilien bei immer weniger Wohnqualität stellen keine Lösung für betroffene Anwohner dar. Ohne Netzschlusßlösung stellt eine Bebauung Südlich Lerchenhain sowohl für den Süden wie auch Gesamt-Nottuln eine nachteilige Verstärkung der innerörtlichen Verkehrsbelastung dar. Insofern kann es ohne funktionierende Netzschlußlösung kein Südlich Lerchenhain geben. Die für den Norden geschaffene, neue Entlastung-/ Umgehungsstrasse hilft dem benachteiligten Süden nicht.
In Anbetracht der defizitären Haushaltslage ist es generell unverständlich, dass die Gemeinde trotz Zugriffes auf die Grundstücke Südlich Lerchenhain, was in den beiden anderen Baugebieten nicht der Fall ist, auf eine mögliche Eigenvermarktung zugunsten des Finanzinvestors S-Immobilien GmbH verzichtet. Dadurch entgehen der Gemeinde mehrfache Millionenbeträge. Statt dieser gibt sie sich mit einem Gewinnanteil von 771.525,00 Euro zufrieden. Mit diesem Gewinnanteil ist weder eine Netzschlußanbindung finanzierbar noch eine ausreichende Verkehrsberuhigung mit Unterbindung des Durchgangsverkehrsaufkommens. Der Gewinnanteil wird auch nicht ausreichen, die Abwässer des Baugebietes Südlich Lerchenhain über ein gesondertes Kanalsystem der Kläranlage Appelhülsen zuzuführen. Die bisherige Planung sieht vor, die anfallenden Schmutzwässer über die Kanalisation des Wohngebietes Lerchenhain in den Nonnenbach zur Weiterleitung in die Kläranlage Appelhülsen zu leiten. Dies stößt auf rechtliche und technische Probleme, da der Klimawandel dazu geführt hat, dass der Nonnenbach im Sommer austrocknet und deshalb keine Schmutzwässer transportieren kann. Davon abgesehen fehlt es planerisch an einer Sicherung der Schmutzwässer im Nonnenbach gegenüber Tieren und Menschen. Um bei Starkregen die Abwassermengen aus Olympiapark und Südlich Lerchenhain in das Kanalnetz Lerchenhain aufnehmen zu können, erweisen sich dessen Abwasserrohre als zu klein dimensioniert. Es kommt daher bei Starkregen zu Aufstauungen mit massiven Wassereinbrüchen in die Keller der Bewohner des Lerchenhains. Der gutachterlich geplante Anschluss Südlich Lerchenhain an die Kanalisation verbietet sich daher grundsätzlich. Wegen der Entwässerungsproblematik ist Südlich Lerchenhain nicht wie geplant realisierbar.
In Anbetracht des demographischen und digitalen Wandels sollte der Bevölkerungserhalt durch eine verstärkte Förderung des Altimmobilienverkaufs „Jung kauft Alt“ gemeindeseitig gefördert werden. Dazu bietet Nottulns Altersstruktur alle Voraussetzungen. Junge Familien sind an Häusern mit Garten für ihre Kinder und Haustiere interessiert, die eingebunden in bestehenden Wohnvierteln liegen und ihren Wohnansprüchen genügen. Festzuhalten ist die Wichtigkeit des Zuzuges junger Familien, denn diese tragen insbesondere zur Erhaltung der Infrastruktur bei wie auch neben einem Bevölkerungswachstum einem verbesserten Altersdurchschnitt. Auch junge Familien aus Nottuln sollten die Vorteile eines geförderten Altimmobilienkaufs nutzen, anstatt im Freiraum weitere landwirtschaftliche Flächen siedlungsseitig belegen zu wollen.
Desgleichen ist durch Förderung eine vermehrte Ansiedlung von Gewerbebetrieben notwendig zur Stärkung der Gewerbesteuereinnahmen wie auch des Arbeitsplatzangebotes.
Der Beachtung und Berücksichtung des Wandels im Hinblick auf seine Zukunftserfordernisse ist auswirkungsseitig bei allen Planungen und Entscheidungen erheblich mehr Gewicht zu schenken. Desweiteren gilt es sich durch Konzentration auf das Wesentliche haushaltsseitig gesund zu schrumpfen. Wesentlich sind die Schaffung eines optimierten Verkehrskonzeptes, die zu verbessernde Anbindung der 3 Außenortsteile an Nottuln als Zentrale, die Ausgestaltung des historischen Ortskerns als Stätte der Begegnung für Tourismus und insbesondere Nottulner Bürger sowie die Schaffung adäquater Flüchtlingsunterkünfte.
Ein kreditfinanziertes „Weiter So“ stellt keine zukunftsfähige Lösung dar. Letztlich sind berechtigte Belastungen, Sorgen und Bedenken der Bürger lösend aufzugreifen.
Seit Appelhülsen Nord hat sich die Haushaltslage der Gemeinde Nottuln nahezu dauerhaft defizitär entwickelt. Neben hausgemachten Problemen wie die extrem hohen Verluste aus der Baugebietsfehlplanung Appelhülsen Nord, belasten zusätzlich auch externe Einflüsse wie ständig steigende Kreisumlagen und abnehmende Zuweisungen des Landes den Haushalt. Daneben wirken sich einkommensmindernd auch die jährlich anfallenden Bevölkerungsverluste aus. Diese schmälern sowohl die Anteilszuweisungen aus der Einkommenssteuer als auch die Höhe der Schlüsselzuweisungen des Landes. Trotz laufender Erschließung von Neubaugebieten in der Vergangenheit mit zusätzlichen Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer konnten diese den Einnahme- und Bevölkerungsschwund nicht stoppen. Dieser fiel von 20.358 Bürgern in 2004 auf 19.436 Bürger in 2015 zurück, also um 922 Bürger. Als Folge des demographischen Wandels wird sich dieser Trend laut Landesamt für Statistik bis 2030 fortsetzen und die Bevölkerung Nottulns um weitere 5,8% schrumpfen lassen. Dessen ungeachtet will die Gemeinde Nottuln durch eine massive Ansiedlungspolitik wieder das Bevölkerungswachstum nachhaltig fördern und so auch wieder verlorene Einnahmen generieren, die einerseits den Erhalt und die Auslastung kommunaler Infrastrukturen sicherstellen und andererseits den Haushalt wieder auf solide Füße bringen können. Dazu zählen bereits beplante Neubaugebiete in Appelhülsen, Schapdetten und insbesondere Nottuln. Mittels eines wachstumorientierten Siedlungskonzeptes werden allein in Nottuln drei Neubaugebiete beplant als da sind „Nottuln Nord“ und „Südlich Lerchenhain“ sowie eine alle Ortsteile umfassende „Nachverdichtung“. Planungsrechtlich und damit auch besiedlungsseitig haben das Baugebiet Nord und die Nachverdichtung Vorrang vor dem Baugebiet Südlich Lerchenhain. In den Bauabschnitten Nord A plus B stehen im ersten Besiedlungsschritt 6 Hektar Bauland für 85 Wohneinheiten zur Verfügung und aus der Bebauung C plus D mit 6,9 Hektar weitere 105 Wohneinheiten. Die 83% erreichende Nachverdichtung entspricht kommuliert 150 Wohneinheiten auf einer Baufläche von 8,3 Hektar. Insgesamt stehen somit 340 Wohneinheiten zur alternativen Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern zur Verfügung. Mit Stand Ende Dezember 2015 bezeichnet die Gemeinde die ihr vorliegende Nachfrage als extrem hoch. Nachfrageseitig liegen ihr 193 ernsthafte Interessenten vor. Davon sind 125 Interessenten Nottulner Bürger, die als Bauwillige oder Mietsuchende bzw. Kapitalanleger ohne weitere Differenzierung in Summe in der Warteliste erfasst wurden. So sind erhöhende Doppelanfragen möglicherweise nicht ausschließbar. Den 125 Nottulner Bürgern als Nachfrage-Interessenten steht also Angebot von 340 siedlungsseitigen Wahlmöglichkeiten an Wohneinheiten in Nottuln gegenüber mit ausreichenden Reservekapazitäten. Der Umzug Nottulner Bürger führt natürlich nicht zu einer Bevölkerungsvermehrung. Bestenfalls fallen vermehrt Grunderwerbssteuereinnahmen an.
Damit ist eine in der Kritik stehende Weiterverfolgung des Baugebietes Südlich Lerchenhain mit 6 Hektar und 80 Wohneinheiten zur Befriedung einer Nachfrage nicht mehr notwendig. Dies auch nicht für eine Reservehaltungsnotwendigkeit. Auch ist die Nachfrage rechtlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Der Ansatz der Gemeindeverwaltung durch Ausweisung eines neuen Baugebietes im landwirtschaftlichen Freiraum ein weiteres Absinken der Bevölkerungszahl verhindern zu wollen, widerspricht den bedarfsorientierten Erfordernissen des Landes und des Regionalplanes, wonach die Inanspruchnahme von dafür genutzten landwirtschaftlichen Flächen zur Ausweisung von Wohnbauland nicht das Ziel haben, zur Auslastung der kommunalen Infrastruktur künstlich eine Nachfrage durch ein Überangebot von Wohnbauflächen zu erzeugen. Dies wird jedoch durch das Baugebiet Südlich Lerchenhain erreicht.
Ein Festhalten an dem Baugebiet Südlich Lerchenhain ist auch aus verkehrsseitiger Sicht wegen der aus Haushaltsproblemen bisher unterlassenen Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Netzschlußanbindung der südlichen Wohngebiete an die nur im Norden vorgehaltenen Verkehrs- und Versorgungsstrukturen nicht mehr geboten. Durch eine Verwirklichung des Baugebietes Südlich Lerchenhain würden die bereits bestehenden hohen Verkehrsbelastungen im benachbarten Wohngebieten in unzumutbarer Weise erhöhend ausgeweitet. Immer mehr lärmender Durchgangsverkehr mit Unfall- und Schadstoffgefahren sowie Wertminderungen der Immobilien bei immer weniger Wohnqualität stellen keine Lösung für betroffene Anwohner dar. Ohne Netzschlusßlösung stellt eine Bebauung Südlich Lerchenhain sowohl für den Süden wie auch Gesamt-Nottuln eine nachteilige Verstärkung der innerörtlichen Verkehrsbelastung dar. Insofern kann es ohne funktionierende Netzschlußlösung kein Südlich Lerchenhain geben. Die für den Norden geschaffene, neue Entlastung-/ Umgehungsstrasse hilft dem benachteiligten Süden nicht.
In Anbetracht der defizitären Haushaltslage ist es generell unverständlich, dass die Gemeinde trotz Zugriffes auf die Grundstücke Südlich Lerchenhain, was in den beiden anderen Baugebieten nicht der Fall ist, auf eine mögliche Eigenvermarktung zugunsten des Finanzinvestors S-Immobilien GmbH verzichtet. Dadurch entgehen der Gemeinde mehrfache Millionenbeträge. Statt dieser gibt sie sich mit einem Gewinnanteil von 771.525,00 Euro zufrieden. Mit diesem Gewinnanteil ist weder eine Netzschlußanbindung finanzierbar noch eine ausreichende Verkehrsberuhigung mit Unterbindung des Durchgangsverkehrsaufkommens. Der Gewinnanteil wird auch nicht ausreichen, die Abwässer des Baugebietes Südlich Lerchenhain über ein gesondertes Kanalsystem der Kläranlage Appelhülsen zuzuführen. Die bisherige Planung sieht vor, die anfallenden Schmutzwässer über die Kanalisation des Wohngebietes Lerchenhain in den Nonnenbach zur Weiterleitung in die Kläranlage Appelhülsen zu leiten. Dies stößt auf rechtliche und technische Probleme, da der Klimawandel dazu geführt hat, dass der Nonnenbach im Sommer austrocknet und deshalb keine Schmutzwässer transportieren kann. Davon abgesehen fehlt es planerisch an einer Sicherung der Schmutzwässer im Nonnenbach gegenüber Tieren und Menschen. Um bei Starkregen die Abwassermengen aus Olympiapark und Südlich Lerchenhain in das Kanalnetz Lerchenhain aufnehmen zu können, erweisen sich dessen Abwasserrohre als zu klein dimensioniert. Es kommt daher bei Starkregen zu Aufstauungen mit massiven Wassereinbrüchen in die Keller der Bewohner des Lerchenhains. Der gutachterlich geplante Anschluss Südlich Lerchenhain an die Kanalisation verbietet sich daher grundsätzlich. Wegen der Entwässerungsproblematik ist Südlich Lerchenhain nicht wie geplant realisierbar.
In Anbetracht des demographischen und digitalen Wandels sollte der Bevölkerungserhalt durch eine verstärkte Förderung des Altimmobilienverkaufs „Jung kauft Alt“ gemeindeseitig gefördert werden. Dazu bietet Nottulns Altersstruktur alle Voraussetzungen. Junge Familien sind an Häusern mit Garten für ihre Kinder und Haustiere interessiert, die eingebunden in bestehenden Wohnvierteln liegen und ihren Wohnansprüchen genügen. Festzuhalten ist die Wichtigkeit des Zuzuges junger Familien, denn diese tragen insbesondere zur Erhaltung der Infrastruktur bei wie auch neben einem Bevölkerungswachstum einem verbesserten Altersdurchschnitt. Auch junge Familien aus Nottuln sollten die Vorteile eines geförderten Altimmobilienkaufs nutzen, anstatt im Freiraum weitere landwirtschaftliche Flächen siedlungsseitig belegen zu wollen.
Desgleichen ist durch Förderung eine vermehrte Ansiedlung von Gewerbebetrieben notwendig zur Stärkung der Gewerbesteuereinnahmen wie auch des Arbeitsplatzangebotes.
Der Beachtung und Berücksichtung des Wandels im Hinblick auf seine Zukunftserfordernisse ist auswirkungsseitig bei allen Planungen und Entscheidungen erheblich mehr Gewicht zu schenken. Desweiteren gilt es sich durch Konzentration auf das Wesentliche haushaltsseitig gesund zu schrumpfen. Wesentlich sind die Schaffung eines optimierten Verkehrskonzeptes, die zu verbessernde Anbindung der 3 Außenortsteile an Nottuln als Zentrale, die Ausgestaltung des historischen Ortskerns als Stätte der Begegnung für Tourismus und insbesondere Nottulner Bürger sowie die Schaffung adäquater Flüchtlingsunterkünfte.
Ein kreditfinanziertes „Weiter So“ stellt keine zukunftsfähige Lösung dar. Letztlich sind berechtigte Belastungen, Sorgen und Bedenken der Bürger lösend aufzugreifen.
Dr. Peter Bachhausen
Dienstag, 25. März 2014 20:48 | Nottuln
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Entgegnung zum Leserbrief "EGOISMUS"
Der Leserbrief vom 25.03.2014 übertitelt mit „Egoismus“ reizt zur Gegenäußerung. Vorweg sei der Leserbriefschreiber daran erinnert, dass es zur politischen Kultur gehört Meinungen auch von Andersdenkenden zuzulassen. Es entspricht jedenfalls nicht meinem Politikver-ständnis abweichende Ansichten als „unzumutbar“ zu empfinden und zu bezeichnen.
Dem Leserbriefschreiber mag entgangen sein, dass die Gemeindeverwaltung in ihrer Be-schlussvorlage die Dülmener Straße als innerörtliche Sammelstraße ausweist, um das Ver-kehrsproblem im Lerchenhain, der Stein- und Bodelschwinghstraße zu lösen. Der Vorschlag zum Durchfahrtsverbot greift diesen Gedanken auf und konkretisiert die einzig realistische Umsetzungsmöglichkeit. Nicht mehr und nicht weniger.
Um ein Durchfahrtsverbot wirksam zu unterstützen muss die Dülmener Straße wieder besser in das Gesamtverkehrskonzept eingebunden werden. Dazu diente der Diskussionsbeitrag der Ampel- und Geschwindigkeitsregelung auf den wirklich relevanten Zeitraum zu beschränken. Vor- und Nachteile sowie Alternativen eines solchen Vorschlags gehören sorgfältig diskutiert und abgewogen, nicht aber polemisiert.
Als wir vor 26 Jahren in den Lerchenhain zogen konnten die Kinder noch auf der Straße spielen. Unsere Enkelkinder werden dies nicht mehr können, der Verkehr hat nicht nur sehr stark zugenommen, auch die Fahrweise vieler Fahrzeugführer ist rücksichtslos. Nur der Vor-sicht und Rücksichtnahme der Lerchenhain-Anwohner ist es zu verdanken, dass es nicht regelmäßig zu Verkehrsunfällen gekommen ist.
Es ist nicht Egoismus sondern pure Sorge, dass weiter zu nehmender Verkehr schwerste Unfälle in unserem Wohngebiet nach sich ziehen könnten. Denn die Lerchenhainstraßen sind zur Erschließung dieses Wohngebietes und nicht als Durchgangsstraßen angelegt gewesen und waren entsprechend auch nicht dafür ausgebaut. Deshalb sind Verkehrsreduzierende Maßnahmen für den Lerchenhain zwingend, auch ohne ein Baugebiet „Südlich Lerchenhain“.
Dem Leserbriefschreiber mag entgangen sein, dass die Gemeindeverwaltung in ihrer Be-schlussvorlage die Dülmener Straße als innerörtliche Sammelstraße ausweist, um das Ver-kehrsproblem im Lerchenhain, der Stein- und Bodelschwinghstraße zu lösen. Der Vorschlag zum Durchfahrtsverbot greift diesen Gedanken auf und konkretisiert die einzig realistische Umsetzungsmöglichkeit. Nicht mehr und nicht weniger.
Um ein Durchfahrtsverbot wirksam zu unterstützen muss die Dülmener Straße wieder besser in das Gesamtverkehrskonzept eingebunden werden. Dazu diente der Diskussionsbeitrag der Ampel- und Geschwindigkeitsregelung auf den wirklich relevanten Zeitraum zu beschränken. Vor- und Nachteile sowie Alternativen eines solchen Vorschlags gehören sorgfältig diskutiert und abgewogen, nicht aber polemisiert.
Als wir vor 26 Jahren in den Lerchenhain zogen konnten die Kinder noch auf der Straße spielen. Unsere Enkelkinder werden dies nicht mehr können, der Verkehr hat nicht nur sehr stark zugenommen, auch die Fahrweise vieler Fahrzeugführer ist rücksichtslos. Nur der Vor-sicht und Rücksichtnahme der Lerchenhain-Anwohner ist es zu verdanken, dass es nicht regelmäßig zu Verkehrsunfällen gekommen ist.
Es ist nicht Egoismus sondern pure Sorge, dass weiter zu nehmender Verkehr schwerste Unfälle in unserem Wohngebiet nach sich ziehen könnten. Denn die Lerchenhainstraßen sind zur Erschließung dieses Wohngebietes und nicht als Durchgangsstraßen angelegt gewesen und waren entsprechend auch nicht dafür ausgebaut. Deshalb sind Verkehrsreduzierende Maßnahmen für den Lerchenhain zwingend, auch ohne ein Baugebiet „Südlich Lerchenhain“.
Elga Fröhning
Montag, 24. März 2014 21:41 | Nottuln, Lerchenhain 43
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Eine Meinung pro
Mein Schreiben ...
An die Mitglieder
des Rats der Gemeinde Nottuln
zur Gemeinderatssitzung am 25.03.2014
Sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
wenn man der Prognose der demographischen Entwicklung der Gemeinde Nottuln folgt, ist es nur zu begrüßen, wenn Nottuln der Veralterung seiner Einwohnerschaft durch den Zuzug neuer, junger Familien mit Kindern entgegenwirkt. Dies ist auch der getätigten Infrastruktur in Kinderspielplätzen und –gärten, Schulen, Sportstätten, etc. geschuldet.
Die Erschließung des neuen Baugebietes sehe ich als ein geeignetes Mittel hierzu an, zumal die im Moment günstigen Zinsen sowie die vorgesehene ökologische Bebauung das Vorhaben begünstigen. Hier vermisse ich jedoch insgesamt ein Konzept der langfristigen Gemeindeentwicklung, insbesondere einer Wiederbelebung des Ortskerns.
1. Verkehrssituation
Man könnte die einzelnen Wohngebiete nur für den jeweiligen Anliegerverkehr freigeben und z. B. durch Ausgabe von an der Windschutzscheibe zu befestigenden Aufklebern an die dort gemeldeten Anwohner kontrollieren. Einzige Ausnahme im Lerchenhain wäre der Linienbus. Ggfls. ließe sich durch geeignete zusätzliche Baumaßnahmen wie absenkbare Poller, Inseln, etc. ein Durchfahren Fremder erschweren. Bitte die Grundstücksinteressenten schon bei Kauf auf diese Verkehrssituation hinweisen!
Auch wäre zu überlegen, ob nicht der mit der Vermarktung des neuen Baugebiets beauftragten Sparkasse auferlegt werden könnte, den Anwohnern ein oder zwei elektrisch betriebene Pkw als Gemeinschaftsauto (car-sharing) zur Verfügung zu stellen, um den Pkw-Verkehr insgesamt zu reduzieren.
Da man sowieso zu den Banken, Ärzten, Apotheken, usw. auf der Dülmener Strasse in Richtung Ortskern fährt, wird m. E. der Verkehr zum Aufsuchen der Einkaufsmärkte an der Appelhülsener Straße nicht wesentlich erhöht. Zudem ließe sich der Verkehrsfluss durch Abschaltung der Ampeln in der schulfreien Zeit wesentlich flüssiger gestalten.
Der Verkehr ortsauswärts in Richtung Autobahn kann genauso über die vorhandenen Straßen K18, K12 und K11 geleitet werden. Da sicherlich einige auf der Rückfahrt von der Arbeit auch noch einkaufen wollen, halte ich den Ausbau der Steinstrasse bis zur alten Schule Buxtrup mit Anschluss an das neue Baugebiet derzeit noch nicht für sinnvoll.
2. Entwässerungssituation (Kanalisation)
Da der Boden im Lerchenhain schwerer Lehmboden ist, der das Regenwasser nur schwer aufnimmt, sind beim Bau der Häuser im Lerchenhain zur Ableitung des Oberflächenwassers Drainagen verlegt worden. Durch heute nicht mehr ausreichende Dimension der Kanalrohre kommt es zum Rückstau aus der Kanalisation. Anstatt das Wasser aus der Drainage in die Kanalisation abzuleiten wird im Gegenteil das Kanalwasser bei Starkregen in die Drainage gedrückt. Die um die Häuser liegenden Drainagen, die die Grundstücke entwässern sollen, bewässern sie nun und können sogar die Fundamente unterspülen.
Hier muss sofort Abhilfe geschaffen werden. Auch uns sind durch Kellerüberflutung im Juni 2013 erhebliche Kosten entstanden: 10 cm Wasser im Keller, aufgequollene Türen, Wasserschäden am Mauerwerk, Kosten der Trocknung (Leihgebühren und Strom für Trocknungsgeräte, Heizkosten) sowie Schäden an Mobiliar und Einrichtungen.
Wenn dies nun durch das neue Baugebiet behoben wird, umso besser. Aber wie soll das Problem (nicht „Phänomen“) im Lerchenhain dadurch behoben werden, dass man im neuen Baugebiet „Südlich Lerchenhain“ dem bestehenden Misch-wasserkanal zusätzlich nur Schmutzwasser zuführt? (siehe Beschlussvorlage 046/2014 vom 27.02.2014, Punkt 3.) – Dieser Mischwasserkanal ist ja für das bestehende Gebiet Lerchenhain schon nicht ausreichend! – Bitte erklären Sie mir doch einmal den letzten Satz unter Punkt 3 in dieser Beschlussvorlage, denn er ist für mich völlig unverständlich! Ein größeres Rückstauvolumen im Bereich des neuen Baugebietes bedeutet ja wohl nicht die Verringerung des Rückstaus im be-stehenden Wohngebiet Lerchenhain.
3. Naturschutz
Hier wäre ein ausreichender Abstand zur bestehenden Hecke notwendig und bei größeren Grundstücken könnte man diese ökologisch sinnvoller gestalten. Ebenso sollte man den geplanten hohen Wall zur Dülmener Straße lieber so gestalten wie an der Gemeindewiese.
Wie bereits eingangs erwähnt, vermisse ich ein Konzept für eine langfristige Gemeindeentwicklung. Dann hätten m. E. viele der nun auftretenden Probleme vermieden werden können, bspw. durch Süd- statt teurer Nordumgehung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. E. Fröhning
An die Mitglieder
des Rats der Gemeinde Nottuln
zur Gemeinderatssitzung am 25.03.2014
Sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
wenn man der Prognose der demographischen Entwicklung der Gemeinde Nottuln folgt, ist es nur zu begrüßen, wenn Nottuln der Veralterung seiner Einwohnerschaft durch den Zuzug neuer, junger Familien mit Kindern entgegenwirkt. Dies ist auch der getätigten Infrastruktur in Kinderspielplätzen und –gärten, Schulen, Sportstätten, etc. geschuldet.
Die Erschließung des neuen Baugebietes sehe ich als ein geeignetes Mittel hierzu an, zumal die im Moment günstigen Zinsen sowie die vorgesehene ökologische Bebauung das Vorhaben begünstigen. Hier vermisse ich jedoch insgesamt ein Konzept der langfristigen Gemeindeentwicklung, insbesondere einer Wiederbelebung des Ortskerns.
1. Verkehrssituation
Man könnte die einzelnen Wohngebiete nur für den jeweiligen Anliegerverkehr freigeben und z. B. durch Ausgabe von an der Windschutzscheibe zu befestigenden Aufklebern an die dort gemeldeten Anwohner kontrollieren. Einzige Ausnahme im Lerchenhain wäre der Linienbus. Ggfls. ließe sich durch geeignete zusätzliche Baumaßnahmen wie absenkbare Poller, Inseln, etc. ein Durchfahren Fremder erschweren. Bitte die Grundstücksinteressenten schon bei Kauf auf diese Verkehrssituation hinweisen!
Auch wäre zu überlegen, ob nicht der mit der Vermarktung des neuen Baugebiets beauftragten Sparkasse auferlegt werden könnte, den Anwohnern ein oder zwei elektrisch betriebene Pkw als Gemeinschaftsauto (car-sharing) zur Verfügung zu stellen, um den Pkw-Verkehr insgesamt zu reduzieren.
Da man sowieso zu den Banken, Ärzten, Apotheken, usw. auf der Dülmener Strasse in Richtung Ortskern fährt, wird m. E. der Verkehr zum Aufsuchen der Einkaufsmärkte an der Appelhülsener Straße nicht wesentlich erhöht. Zudem ließe sich der Verkehrsfluss durch Abschaltung der Ampeln in der schulfreien Zeit wesentlich flüssiger gestalten.
Der Verkehr ortsauswärts in Richtung Autobahn kann genauso über die vorhandenen Straßen K18, K12 und K11 geleitet werden. Da sicherlich einige auf der Rückfahrt von der Arbeit auch noch einkaufen wollen, halte ich den Ausbau der Steinstrasse bis zur alten Schule Buxtrup mit Anschluss an das neue Baugebiet derzeit noch nicht für sinnvoll.
2. Entwässerungssituation (Kanalisation)
Da der Boden im Lerchenhain schwerer Lehmboden ist, der das Regenwasser nur schwer aufnimmt, sind beim Bau der Häuser im Lerchenhain zur Ableitung des Oberflächenwassers Drainagen verlegt worden. Durch heute nicht mehr ausreichende Dimension der Kanalrohre kommt es zum Rückstau aus der Kanalisation. Anstatt das Wasser aus der Drainage in die Kanalisation abzuleiten wird im Gegenteil das Kanalwasser bei Starkregen in die Drainage gedrückt. Die um die Häuser liegenden Drainagen, die die Grundstücke entwässern sollen, bewässern sie nun und können sogar die Fundamente unterspülen.
Hier muss sofort Abhilfe geschaffen werden. Auch uns sind durch Kellerüberflutung im Juni 2013 erhebliche Kosten entstanden: 10 cm Wasser im Keller, aufgequollene Türen, Wasserschäden am Mauerwerk, Kosten der Trocknung (Leihgebühren und Strom für Trocknungsgeräte, Heizkosten) sowie Schäden an Mobiliar und Einrichtungen.
Wenn dies nun durch das neue Baugebiet behoben wird, umso besser. Aber wie soll das Problem (nicht „Phänomen“) im Lerchenhain dadurch behoben werden, dass man im neuen Baugebiet „Südlich Lerchenhain“ dem bestehenden Misch-wasserkanal zusätzlich nur Schmutzwasser zuführt? (siehe Beschlussvorlage 046/2014 vom 27.02.2014, Punkt 3.) – Dieser Mischwasserkanal ist ja für das bestehende Gebiet Lerchenhain schon nicht ausreichend! – Bitte erklären Sie mir doch einmal den letzten Satz unter Punkt 3 in dieser Beschlussvorlage, denn er ist für mich völlig unverständlich! Ein größeres Rückstauvolumen im Bereich des neuen Baugebietes bedeutet ja wohl nicht die Verringerung des Rückstaus im be-stehenden Wohngebiet Lerchenhain.
3. Naturschutz
Hier wäre ein ausreichender Abstand zur bestehenden Hecke notwendig und bei größeren Grundstücken könnte man diese ökologisch sinnvoller gestalten. Ebenso sollte man den geplanten hohen Wall zur Dülmener Straße lieber so gestalten wie an der Gemeindewiese.
Wie bereits eingangs erwähnt, vermisse ich ein Konzept für eine langfristige Gemeindeentwicklung. Dann hätten m. E. viele der nun auftretenden Probleme vermieden werden können, bspw. durch Süd- statt teurer Nordumgehung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. E. Fröhning
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